Wenn Sie Inhaber einer französischen Invalidenrente sind, eine berufliche Tätigkeit ausüben und nicht ausdrücklich die Zurechnung Ihrer persönlichen Rente zum gesetzlichen Rentenalter (zwischen 60 und 62 Jahren je nach Geburtsjahr) beantragenkönnen Sie Ihre Invalidenrente weiterhin beziehen, bis Sie arbeitslos werden oder volljährig sind (zwischen 65 und 67 Jahren je nach Geburtsjahr). Ihre Rente wird dann zwingend in eine Altersrente umgewandelt, die aufgrund der Arbeitsunfähigkeit gewährt wird.
Erst an Ihrem 66. Geburtstag wird die deutsche Invalidenrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt.