Europäische Vorschriften
Die Liquidation und die Regeln für die Berechnung der Invalidenrenten liegen dem Titel III Kapitel 4 und 5 der EG-Verordnung 883/2004 vor. Jedes Land behält seine eigenen Regeln, die Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen eine Rente gewährt werden kann.
In einigen Staaten hängt der Invalidenrente nicht von der Beitragsdauer ab, sondern von der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auftretens der Behinderung die Person versichert wurde(dieses System ist Typ-A-Land genannt). In anderen Staaten hängt die Höhe der Rente von der Beitragsdauer im Moment, wenn die Behinderung aufgetreten wird (Typ-B).
Mit dem Inkrafttreten der EG-Verordnung 883/2004 am 1. Mai 2010, Deutschland und Frankreich fallen in die Kategorie Typ-B. Folglich wird die Invalidenrente als eine Altersrente berechnet (um die Berechnungsmethode einzusehen, können Sie das Thema „Altersversicherung“ konsultieren).
Jedes Land behält seine eigenen Regeln, die Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Rente gewährt werden kann, Außerdem unterscheiden sie sich die Begriffe je nach dem Staat.
Wie berechnet sich meine Rente?
Sobald Sie Ihren Rentenantrag für Behinderung bei Ihrer kompetenten Kasse in Frankreich gestellt haben, werden die französischen und deutschen Kassen die Höhe Ihrer Rente berechnen.
Französische Rente
Die Rente wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Verdienstes berechnet, das aus den besten 10 Jahren Löhne erhalten wird. Der Betrag wird dann als Prozentsatz des Durchschnittslohns bestimmt und hängt von der Referenzkategorie, die vom Vertrauensarzt des CPAM bestimmt wird. Sie
hängt nicht von Ihrer Beitragszeit und wird die gleiche sein, ob Sie 5 Jahre oder 20 Jahre gezahlt haben. Allerdings wird der Betrag im Verhältnis zu der in Frankreich realisierten Laufbahn bezahlt.
Es gibt drei Kategorien von Renten je nach gebliebener Beschäftigungskapazität.
Die Invalidenrenten werden jährlich indexiert.
Anwendbare Sätze (stand 2026):
| Kategorie der Behinderung | Prozentsatz des durchschnittlichen Jahresgehaltes von den besten 10 Jahren | Mindestbetrag pro Monat | Maximaler monatlicher Betrag |
| 1. Kategorie : Sie können eine Tätigkeit ausüben | 30% | 335,29 € | 1.201,50 € |
| 2. Kategorie : Sie können keine Erwerbstätigkeit ausüben | 50% | 335,29 € | 2.002,50 € |
| 3. Kategorie : Sie können keine Erwerbstätigkeit ausüben und benötigen die Hilfe eines Drittens im Alltagsleben | 50% plus 40% der Erhöhung für den Dritten | 1.601,89 € | 3.229,10 € |
Darüber hinaus ist es möglich, eine zusätzliche Invaliditätsbeihilfe (ASI) als Ergänzung zu Ihrer Rente zu erhalten, unabhängig von Ihrem Alter, sofern Sie in Frankreich wohnen und Ihre Mittel 1.530,60 € pro Monat nicht überschreiten, wenn Sie als Paar leben (oder 914,85 € pro Monat, wenn Sie allein leben).
Die Höhe dieser Beihilfe, die vom Einkommen abhängt, kann 579,56 € pro Monat für eine Einzelperson und 1 530,60 € pro Monat für ein begünstigtes Ehepaar (am 1. Januar 2026) erreichen.
Deutsche Rente
Wenn Ihre (teilweise oder vollständige) Invalidität anerkannt wird, zahlt Ihnen Ihre Altersversicherung eine Rente für maximal 3 Jahre. Sie können jedoch 3 Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre einen Antrag auf Beibehaltung stellen.
Die Verlängerung der 3 Jahre kann nur zweimal erfolgen. Somit beträgt die maximale Dauer der befristeten Rente 9 Jahre. Wenn nach 9 Jahren festgestellt wird, dass sich Ihr Zustand nicht bessert, kann die befristete Rente aus medizinischen Gründen in eine dauerhafte Rente umgewandelt werden.
Die monatliche Höhe Ihrer Rente ergibt sich aus einer Berechnung, bei der Folgendes berücksichtigt wird:
- Ihre persönlichen Entgeltpunkte (PEP): das sind Ihre Vergütungspunkte, multipliziert mit dem «Zugangsfaktor» (1 für eine Rente im Alter von 65 oder 67 Jahren, je nach Geburtsjahr, < 1 für eine vorzeitige Altersrente und > 1 für eine Rente nach dem 65. oder 67 Lebensjahr);
- ein Multiplikator (Rentenartfaktor: RAF): 1 für eine vollständige Arbeitsunfähigkeit, 0,5 für eine teilweise Arbeitsunfähigkeit und 0,55 für eine Witwenrente;
- und der aktuelle Wert einer Rente (Aktueller Rentewert: AR) aus Beiträgen, die von einem über ein Jahr gezahlten Durchschnittseinkommen abgezogen werden: 40,79 €/ Monat (ab 01/07/2025) in allen Bundesländern (Ost und West).
Monatlicher Bruttobetrag der Rente = PEP X RAF X AR
Die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre in Deutschland hat sich auch auf die deutsche Invalidität ausgewirkt:3 % pro Monat der Vorschüsse werden schrittweise von 63 auf 65 Jahre erhöht (für die ab 2012 gewährten Renten).
Für weitere Informationen zu Ihrer Rente können Sie sich an die «Deutsche Rentenversicherung Saarland» unter 0049 681 30 93-0 wenden.