Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs hängt von zwei Kriterien ab:
- die Anzahl bereits unterhaltspflichtiger Kindere oder Kinder, die bei ihrer Geburt als lebensfähig erklärt worden sind und
- die Anzahl der erwarteten Kinder.
Familiäre Situation | Schwangerschaftsurlaub | Urlaub nach der Entbindung | Gesamtdauer des Mutterschaftsurlaubs | |
Im Falle der Geburt eines Kindes, welches die Anzahl der Kinder der Mutter oder des Haushalts auf | 1 oder 2 | 6 Wochen | 10 Wochen | 16 Wochen |
3 oder mehr Kinder erhöht | 8 Wochen | 18 Wochen | 26 Wochen | |
Geburt von | Zwillingen | 12 Wochen | 22 Wochen | 34 Wochen |
Drillingen oder mehr | 24 Wochen | 46 Wochen | ||
Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs aufgrund des krankhaften Zustands der Mutter bedingt durch die Schwangerschaft und bestätigt durch ein Attest | +2 Wochen | +4 Wochen | ||
Die Mutter hat das Recht, ihren Mutterschaftsurlaub zu verkürzen. Dieser darf jedoch nicht weniger als 8 Wochen betragen, davon 6 Wochen nach der Entbindung.
Bei vorzeitiger Entbindung wird der Mutterschaftsurlaub verlängert, ohne jedoch die vorgesehene Gesamtdauer (16, 26, 34 oder 46 Wochen) zu überschreiten.
Bei einer Geburt nach dem im ärztlichen Attest vorgesehenen Termin wird der Mutterschaftsurlaub bis zur Entbindung verlängert und der Mutterschaftsurlaub nicht gekürzt.