Die besonderen Maßnahmen für behinderte Menschen
Wer als behinderter Arbeitnehmer anerkannt ist, kann insbesondere folgende Maßnahmen nutzen :
- berufliche Orientierungshilfe durch den Rechts- und Autonomieausschuss für Behinderte (Commission des Droits et de l’Autonomie des Personnes Handicapées – CDAPH), um in einer Behindertenwerkstatt oder einem Integrationsbetrieb, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einem Zentrum für berufliche Rehabilitation arbeiten zu können ;
- Unterstützung durch das Netzwerk Cap emploi, das Arbeitsplätze an behinderte Arbeitnehmer vermittelt ;
- die von den Sameth (services d’aide au maintien dans l’emploi des travailleurs handicapés) erbrachten speziellen Hilfsangebote für Behinderte, damit diese ihren Arbeitsplatz behalten können ;
- die Verpflichtung zur Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern ;
- Zugang zum öffentlichen Dienst durch (normale oder an die besonderen Bedürfnisse angepasste) Bewerbungsverfahren oder durch Einstellungen mit einem individuellen Arbeitsvertrag;
- die Hilfen der Vereinigung für die Verwaltung des Fonds zur Eingliederung Behinderter in den Arbeitsmarkt (Association de Gestion du Fonds pour l’Insertion Professionnelle des Personnes Handicapées – AGEFIPH). Dieser Fonds wird durch die Ausgleichszahlungen der Unternehmen gespeist, die mindestens 20 Beschäftigte haben, aber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben einen Anteil behinderter Arbeitnehmer von 6 % erreichen. Diese Hilfen stehen sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zur Verfügung.
Die AGEFIPH-Hilfen gliedern sich in drei Bereiche:
- Finanzielle Unterstützung: Wiedereinstieg ins Berufsleben, Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung etc.
- Kontaktvermittlung zu Einrichtungen und Vereinen, die Hilfen anbieten
- Hilfen für den Arbeitgeber: Hilfe bei der Anpassung des Betriebs, Weiterbeschäftigung, Schulungen, etc.
Im April 2018 hat die AGEFIPH ihr gesamtes Angebot an finanziellen Hilfen neu gestaltet. Die gewährten finanziellen Hilfen hängen von der Situation des behinderten Menschen ab. Sie umfassen insbesondere :
- Beihilfen zur Unternehmensgründung,
- Zuschüsse zu den Unkosten der behinderten Menschen bei Schulungen,
- Ausbildungsbeihilfen im Rahmen der Förderung des Zugangs zu Beschäftigung,
- Beihilfen im Rahmen der Förderung des Zugangs zu Beschäftigung,
- Beihilfen für den Nachteilsausgleich bei Behinderung
Die Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer eröffnet außerdem einen bevorrechtigten Zugang zu verschiedenen Hilfsmaßnahmen für die Beschäftigungsförderung, für Aus- und Weiterbildungen und für die Anpassung der bestehenden Instrumente (Ausbildungsvertrag, Eingliederungsvertrag CUI etc.).
Für Arbeitnehmer mit anerkannter Behinderung und ganz allgemein für alle Arbeitnehmer, die auf einem Arbeitsplatz arbeiten, der aufgrund der Verpflichtung zur Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer besteht, ist die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Entlassung doppelt so lang, darf jedoch die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschreiten.
Berufliche Orientierung der behinderten Person
Der allgemeine Arbeitsmarkt
Wenn angenommen wird, dass die behinderte Person in der Lage ist, in einem normalen Arbeitsumfeld, d. h. außerhalb einer speziellen Fördereinrichtung, zu arbeiten, muss der Beschäftigungsbetrieb für den betreffenden Arbeitnehmer einen angepassten Arbeitsplatz einrichten oder die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitsplatz anzupassen, auf dem der Arbeitnehmer eingestellt wird.
Eine spezielle Einrichtung, die Arbeitsplätze an behinderte Arbeitnehmer vermittelt, ist Cap emploi. Cap emploi ist ein in Frankreich landesweit agierendes Netzwerk, dem Einrichtungen, die sich auf die Vermittlung behinderter Arbeitnehmer spezialisiert haben, und Arbeitgeber angehören.
Cap emploi ist präsent für:
- Die Arbeitssuche zu erleichtern,
- Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung eines beruflichen Projekts zu erhalten (Überprüfung, Lebenslauf, Anschreiben etc.),
- Angepasste Lösungen zu finden, um Ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung Ihres Zustands aufrechtzuerhalten. Es gibt auch einen Bereich zur Veröffentlichung von Stellenangeboten für Menschen mit Behinderung. Es gibt Niederlassungen in jeder Region: https://www.agefiph.fr/annuaire
Heute gibt es außerdem angepasste Unternehmen (EA), die soziale Nutzenunternehmen sind.
Das angepasste Unternehmen kann auch ein Schritt sein, um in ein reguläres Unternehmen einzutreten, indem es drei Übergangsmaßnahmen anbietet:
- CDD Tremplin: Dieser Vertrag bietet Ihnen eine individuelle Begleitung zur Erstellung Ihres beruflichen Projekts und schult Sie in der nachhaltigen Arbeitssuche bei anderen Arbeitgebern. Er dauert 4 bis 24 Monate und wird mit einem freiwilligen angepassten Unternehmen abgeschlossen. Diese Maßnahme wurde seit dem 1. Januar 2024 dauerhaft eingeführt.
- Überlassung an einen Arbeitgeber, der bereit ist, Sie für 12 bis 24 Monate einzustellen. Diese Maßnahme ermöglicht es Ihnen, bei dem interessierten Arbeitgeber zu arbeiten, während Sie weiterhin Angestellter des angepassten Unternehmens bleiben, das Sie begleitet und ausbildet, bis die endgültige Einstellung durch den anderen Arbeitgeber erfolgt.
- Temporär angepasste Arbeitsunternehmen (EATT): Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, Zeitarbeitsaufträge unter Berücksichtigung Ihrer Möglichkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Behinderung bei verschiedenen Arbeitgebern auszuführen, während Sie weiterhin Angestellter des angepassten Unternehmens bleiben. Sie bieten Ihnen zudem Begleitung und Schulungen zur Verbesserung Ihrer Fähigkeiten an.
Behindertenwerkstatt (Etablissement ou Service d’Aide par le Travail – ESAT)
Zuständig für die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten Menschen sind die medizinisch-sozialen Einrichtungen. Sie ermöglichen es den Betroffenen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht selbständig genug sind, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einem Integrationsbetrieb zu arbeiten, einer beruflichen Tätigkeit in einem geschützten Umfeld nachzugehen.
Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Arbeiten in Grünanlagen, um Verpackungstätigkeiten für den Vertrieb oder um hauswirtschaftliche Arbeiten.
Bedingungen für die Arbeit in einer Werkstatt (ESAT):
- Beschäftigung als behinderter Arbeitnehmer und entsprechende Empfehlung zur beruflichen Orientierung durch den CDPAH
- Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer (RQTH)
- Mindestalter: 20 Jahre (in Ausnahmefällen ab 16 Jahren)
- Eine Arbeitsfähigkeit von weniger als 1/3 der Erwerbsfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit einer nicht behinderten Person, oder, bei einem Behinderten, dessen Arbeitsfähigkeit bei 1/3 oder mehr der Erwerbs-/Arbeitsfähigkeit einer nicht behinderten Person liegt, wenn er eine oder mehrere medizinische, pädagogische, soziale oder psychologische Hilfen benötigt.
Der Arbeitnehmer hat nicht den Status eines Beschäftigten, er ist jedoch gegen alle sozialen Risiken, z. B. Arbeitslosigkeit, geschützt. Das Arbeitsentgelt liegt zwischen 55,7 und 110,7 % des gesetzlichen Mindeststundenlohns „SMIC horaire“. Die ESAT werden von den Krankenversicherungen finanziert und verfügen außerdem über Mittel durch Einnahmen aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Werkstätten, die mit der Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen generiert werden.
Im Departement Moselle gibt es 26 Werkstätten, darunter 6 im Gemeindeverband Metz Métropole. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der ESAT finden Sie über den nachstehenden Link : http://annuaire.action-sociale.org/etablissements/adultes-handicapes/etablissement-et-service-d-aide-par-le-travail–e-s-a-t—246.html
Zentrum für berufliche Rehabilitation
Die Berufsrehabilitationszentren (CRP) sind auf Behinderungen spezialisierte Bildungseinrichtungen. Sie bieten berufsrehabilitative Praktika an, die eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen und unter Umständen eine Vergütung beinhalten.
Ziel dieser Zentren ist es, die betroffene Person auf die Arbeit vorzubereiten, mit dem Ziel einer beruflichen Eingliederung oder Wiedereingliederung.
Die Berufsrehabilitationszentren sind medizinisch-soziale Einrichtungen. Die Kosten der Ausbildung werden von der Krankenversicherung übernommen.
Die Dauer der Ausbildungsmaßnahmen variiert zwischen 10 und 30 Monaten.
Die berufliche Ausbildung kann es Personen, die als ungeeignet für ihren bisherigen Arbeitsplatz gelten, ermöglichen, ihre Chancen auf eine berufliche Umschulung zu verbessern.
Einrichtung digitaler Plattformen
Handimooc ist eine kostenlose Online-Schulung, die im Juni 2018 gestartet wurde. Sie unterstützt Arbeitssuchende bei ihrer Jobsuche mithilfe von Werkzeugen und Ratschlägen. Die Schulung ist in Kapitel unterteilt, die sich nach dem Stadium richten, in dem sich die Arbeitssuchenden in ihrem Suchprozess befinden.
Sie hilft unter anderem dabei, mit der eigenen Behinderung umzugehen, Vorstellungsgespräche vorzubereiten, die Auswirkungen der Behinderung im Berufsleben zu verstehen und eine erfolgreiche Integration zu erreichen. Der Kurs ist aufgebaut aus Aktivitäten, Quiz, Videos und Erfahrungsberichten, die auf der Webseite verfügbar sind: https://www.handimooc.fr.
Eine weitere sehr nützliche Plattform wurde ebenfalls kürzlich eingerichtet: Mon Parcours Handicap. Dies ist eine Informations-, Orientierungs- und Serviceplattform für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Sie bietet Informationen zu Beschäftigung, Ausbildung, schulischer Bildung und mehr. Diese Plattform ist verfügbar unter: https://www.monparcourshandicap.gouv.fr.