Die Höhe des Arbeitsentgelts wird zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bei der Aushandlung des Arbeitsvertrages frei festgelegt.
Allerdings darf das Arbeitsentgelt nicht:
- unter dem gesetzlich geregelten Mindestlohn liegen (SMIC),
- unter dem im Tarifvertrag oder dem in der für Sie geltenden Tarifvereinbarung vorgesehenen Höhe liegen,
- unter der Höhe liegen, die ein französischer Arbeitnehmer in einer mit Ihnen identischen Lage beziehen würde.
Der SMIC (Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance) beträgt seit dem 1. Juni 2026 12,31 € brutto pro Stunde, d. h. 1.867,02 € brutto pro Monat bei 35 Wochenstunden (1.477,93 € netto). Er wurde zum 1. Juni 2026 automatisch um 2,41 % angehoben (Inflationsausgleich); vom 1. Januar bis 31. Mai 2026 lag er bei 1.823,03 € brutto (Quelle: service-public.fr, Erlass vom 22. Mai 2026). Wenn Ihre Tarifvereinbarung einen höheren Mindestlohn als den SMIC vorsieht, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber kein niedrigeres Gehalt anbieten als in der Tarifvereinbarung festgelegt.
Bei der Gehaltsverhandlung wird, sofern keine besonderen Angaben vorliegen, das Bruttogehalt verhandelt, also vor Abzug der Sozialabgaben.
Die Sozialabgaben der Arbeitnehmer betragen durchschnittlich etwa 22 % Ihres Bruttogehalts.
Das Gehalt besteht aus einem Grundgehalt, dem Sachleistungen (z. B. Verpflegung, Unterkunft, Auto) oder Zuwendungen (13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Erfolgsprämie usw.) hinzugefügt werden können.
Ihre Vergütung kann per Scheck, Überweisung oder, wenn sie 1.500 € nicht übersteigt, auch in bar gezahlt werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen für jede Gehaltszahlung eine Lohnabrechnung auszustellen.