Täglich pendeln über 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner der Region Grand Est zu einem Arbeitsplatz nach Deutschland (INSEE, 2022) – vor allem in den Raum Saarbrücken und Saarlouis im Saarland sowie nach Baden-Baden und Rastatt in Baden-Württemberg. Sie sind Grenzgänger in Deutschland und möchten mehr über Ihre Rechte als Arbeitnehmer erfahren? Ob Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Rente oder Steuern – hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Ihre 5 wichtigsten Schritte
- Prüfen Sie schon bei der Einstellung Ihren steuerlichen Grenzgängerstatus (Grenzzone, Freistellungsbescheinigung).
- Melden Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse an und beantragen Sie das Formular S1, um auch in Frankreich abgesichert zu sein.
- Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit dem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland.
- Geben Sie Ihre deutschen Einkünfte jedes Jahr auch in Frankreich an – selbst wenn sie dort freigestellt sind.
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie Kinder haben.
💶 Steuern: Wo versteuern?
Sie wohnen und arbeiten in der Grenzzone und kehren täglich zurück? Als Grenzgänger bleiben Sie in Frankreich steuerpflichtig (der Status entfällt ab 45 Arbeitstagen außerhalb der Zone). Ohne diesen Status wird Ihr Lohn in Deutschland an der Quelle besteuert (Lohnsteuer) und zählt in Frankreich für den Steuersatz (Progressionsvorbehalt). Alle Schritte →
🏥 Versorgt auf beiden Seiten
Als Arbeitnehmer in Deutschland zahlen Sie in das deutsche System ein: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Mit dem Formular S1 Ihrer Krankenkasse können Sie und Ihre Familie sich in Frankreich wie in Deutschland behandeln lassen. Alle Leistungen →
⚠️ Worauf Sie achten sollten
Homeoffice: Ab mehr als 49,9 % Ihrer Arbeitszeit wechselt Ihre Sozialversicherung nach Frankreich. Rente: Sie erhalten zwei Renten – anteilig nach Ihrer französischen und deutschen Laufbahn. Arbeitslosigkeit: Für die Leistungen ist Ihr Wohnsitzland zuständig (Formular U1).
Ihre Rechte im Überblick
Häufige Fragen
Mit dem Grenzgängerstatus (Wohnsitz und Arbeit in der Grenzzone, tägliche Rückkehr, Freistellungsbescheinigung) wird Ihr Gehalt in Frankreich versteuert. Ohne diesen Status wird es in Deutschland an der Quelle besteuert und anschließend in Frankreich angegeben, wo es über den Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird.
Sie sind bei einer deutschen Krankenkasse versichert. Mit dem Formular S1 sind Sie und Ihre Angehörigen auch in Frankreich abgesichert und können sich auf beiden Seiten der Grenze behandeln lassen – ganz nach Wahl.
Ja. Das Beschäftigungsland zahlt vorrangig, wenn der andere Elternteil nicht in Frankreich arbeitet. Andernfalls ist Frankreich vorrangig zuständig und Deutschland zahlt einen Differenzbetrag, wenn das Kindergeld höher ist als die französischen Leistungen.
Bei Vollarbeitslosigkeit werden Sie in Frankreich von France Travail entschädigt – auf Grundlage Ihrer deutschen Gehälter. Beantragen Sie das Formular U1 bei der Agentur für Arbeit, um Ihre Beschäftigungszeiten nachzuweisen, und melden Sie sich direkt nach Vertragsende arbeitslos.