Arbeitserlaubnis in Deutschland
EU-Grenzgänger, Drittstaatsangehörige: Wer braucht eine Arbeitserlaubnis — und wie erhält man sie?
✅ Das Wesentliche: Brauchen Sie eine Erlaubnis?
🇪🇺 Bürger der EU / des EWR / der Schweiz
Keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt Ihnen, ohne vorherige Genehmigung in Deutschland zu arbeiten. Bei der Einstellung genügt der Nachweis eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
🌍 Drittstaatsangehörige
Schritte sind erforderlich. Nationales Visum, Arbeitserlaubnis und — für den in Frankreich wohnenden Grenzgänger — die Grenzgängerkarte. Einzelheiten unten.
Sie sind EU-Bürger
Jeder Bürger der Europäischen Union kann gemäß der Freizügigkeit innerhalb der EU in Deutschland arbeiten, ohne zuvor eine Arbeitserlaubnis vorlegen zu müssen. Hinweis: Bei der Einstellung muss der EU-Bürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen können. Dieselben Rechte gelten für Angehörige des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz.
Sie sind Drittstaatsangehöriger
Ein Angehöriger eines Landes außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz, der in Frankreich wohnt und in Deutschland arbeiten möchte, muss eine Arbeitserlaubnis erhalten. Jedem Antrag muss ein Antrag auf ein nationales Visum beigefügt werden.
🆕 Neu seit Juni 2024: die Chancenkarte
Die Chancenkarte eröffnet qualifizierten Drittstaatsangehörigen einen zusätzlichen Weg. Auf einem Punktesystem beruhend (mindestens 6 Punkte: Qualifikation, Erfahrung, Sprache, Alter, Bezug zu Deutschland), erlaubt sie, für höchstens ein Jahr zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen — mit der Möglichkeit einer Probebeschäftigung oder Teilzeit (20 Std./Woche). Voraussetzungen: anerkannter Abschluss bzw. anerkannte Qualifikation, ausreichende Existenzmittel sowie Deutsch (A1) oder Englisch (B2).
1. Die Grenzgängerkarte
Die Grenzgängerkarte betrifft Drittstaatsangehörige, die in Deutschland in der Grenzzone arbeiten möchten und zugleich in Frankreich wohnhaft bleiben (regelmäßige Hin- und Rückfahrten). Sie ist bei der für Ihren Arbeitsort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Sie eröffnet insbesondere das Recht, in das Bundesgebiet einzureisen, sich dort aufzuhalten und im festgelegten Rahmen zu arbeiten oder zu studieren.
2. Das Visumverfahren
- Einen Termin bei der deutschen Botschaft Ihres Wohnorts vereinbaren, über den Online-Dienst des Auswärtigen Amtes (Paris).
- Mit vollständigen Unterlagen zum Termin erscheinen: Bei Unvollständigkeit wird der Antrag nicht bearbeitet und ein neuer Termin ist nötig.
- Die Unterlagen werden an die Ausländerbehörde des gewünschten Arbeitsorts übermittelt. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Monate.
- Bei Zustimmung können Sie das Einreisevisum beantragen. Die Grenzgängerkarte wird von der Behörde des Beschäftigungsorts ausgestellt.
3. Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Bei Genehmigung wird eine befristete Erlaubnis mit Ablaufdatum (Aufenthaltserlaubnis) erteilt; sie ist vor Ablauf zu verlängern. Vor dem Antrag muss der Arbeitgeber ein Formular ausfüllen, das die angebotene Stelle beschreibt. Nach Einreichung der Formulare wird die Bundesagentur für Arbeit in die Prüfung einbezogen.
4. Bei Ablehnung
Die Ablehnung eines Visumantrags muss die Gründe und die Rechtsbehelfe angeben. Der Antragsteller kann innerhalb eines Monats einen schriftlichen Widerspruch einlegen: Die diplomatische Vertretung muss den Antrag dann erneut prüfen. Bei erneuter Ablehnung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
5. Ankunft in Deutschland
Sobald sein Arbeitsvisum erteilt ist, kann der ausländische Staatsangehörige nach Deutschland kommen — vorausgesetzt, er verfügt ab dem ersten Tag über einen Krankenversicherungsschutz. Angehörige Australiens, Kanadas, der USA, Israels, Japans, Neuseelands und der Republik Korea können ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise erhalten.
6. Befreiung von der Genehmigung
Ausländer, die in einem Schengen-Vertragsstaat wohnen und einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, sind für einen Aufenthalt in Deutschland von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.
🔗 Nützliche Links
Make it in Germany (offizielles Portal zur Fachkräfteeinwanderung) · Deutsche Botschaft in Frankreich (Visa und Termine) · Bundesagentur für Arbeit.