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Entsendung nach Luxemburg: Das Arbeitsrecht

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung · Luxemburg

Entsendung nach Luxemburg: Das Arbeitsrecht

Während der Entsendung gilt der „Kernbestand“ des luxemburgischen Arbeitsrechts — darunter der soziale Mindestlohn. Seit 2020 ist dieser Sockel erweitert und wechselt ab 12 Monaten zum vollständigen luxemburgischen Arbeitsrecht.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Der entsandte Arbeitnehmer muss mindestens den sozialen Mindestlohn Luxemburgs und die geltenden tariflichen Mindestsätze erhalten.
  • Seit der Richtlinie 2018/957 (seit 30. Juli 2020): Grundsatz des gleichen Entgelts.
  • Ab 12 Monaten (18 auf begründete Meldung) gilt das gesamte luxemburgische Arbeitsrecht.

Ein seit 2020 verstärkter Rahmen

Seit dem 30. Juli 2020 gilt die Richtlinie (EU) 2018/957. Die Entsendung im arbeitsrechtlichen Sinn ist für 12 Monate möglich (auf begründete Meldung bis 18 Monate). Danach gilt das gesamte luxemburgische Arbeitsrecht, außer den Regeln zu Abschluss/Beendigung des Vertrags und zur Zusatzrente.

Zwei praktische Änderungen: der Begriff „Mindestlohn“ wird durch Entgelt ersetzt, und die Reisekosten der Entsendung dürfen nicht mehr vom Entgelt abgezogen werden.

Der Kernbestand in Luxemburg

BereichWas gilt
EntgeltSozialer Mindestlohn + tarifliche Mindestsätze + Pflichtzulagen
ArbeitszeitHöchstzeiten, Ruhezeiten und Überstunden
UrlaubBezahlter Jahresurlaub und gesetzliche Feiertage
Gesundheit/SicherheitGeltende Vorschriften
Punkt der Wachsamkeit: Die Einhaltung des Kernbestands kontrolliert die ITM. Ein zu niedriges Entgelt oder der unzulässige Abzug von Entsendungskosten führt zu Geldbußen und zur gesamtschuldnerischen Haftung des Auftraggebers in bestimmten Branchen.

Häufige Fragen

Welches Entgelt für einen entsandten Arbeitnehmer in Luxemburg?
Mindestens der soziale Mindestlohn und die geltenden tariflichen Mindestsätze, im Sinne des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit.
Was geschieht nach 12 Monaten?
Ab 12 Monaten (18 auf begründete Meldung) gilt das gesamte luxemburgische Arbeitsrecht, außer Abschluss/Beendigung des Vertrags und Zusatzrente.
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