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Entsendung nach Luxemburg: Das Arbeitsrecht
Während der Entsendung gilt der „Kernbestand“ des luxemburgischen Arbeitsrechts — darunter der soziale Mindestlohn. Seit 2020 ist dieser Sockel erweitert und wechselt ab 12 Monaten zum vollständigen luxemburgischen Arbeitsrecht.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Der entsandte Arbeitnehmer muss mindestens den sozialen Mindestlohn Luxemburgs und die geltenden tariflichen Mindestsätze erhalten.
- Seit der Richtlinie 2018/957 (seit 30. Juli 2020): Grundsatz des gleichen Entgelts.
- Ab 12 Monaten (18 auf begründete Meldung) gilt das gesamte luxemburgische Arbeitsrecht.
Ein seit 2020 verstärkter Rahmen
Seit dem 30. Juli 2020 gilt die Richtlinie (EU) 2018/957. Die Entsendung im arbeitsrechtlichen Sinn ist für 12 Monate möglich (auf begründete Meldung bis 18 Monate). Danach gilt das gesamte luxemburgische Arbeitsrecht, außer den Regeln zu Abschluss/Beendigung des Vertrags und zur Zusatzrente.
Zwei praktische Änderungen: der Begriff „Mindestlohn“ wird durch Entgelt ersetzt, und die Reisekosten der Entsendung dürfen nicht mehr vom Entgelt abgezogen werden.
Der Kernbestand in Luxemburg
| Bereich | Was gilt |
|---|---|
| Entgelt | Sozialer Mindestlohn + tarifliche Mindestsätze + Pflichtzulagen |
| Arbeitszeit | Höchstzeiten, Ruhezeiten und Überstunden |
| Urlaub | Bezahlter Jahresurlaub und gesetzliche Feiertage |
| Gesundheit/Sicherheit | Geltende Vorschriften |