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Entsendung: In welchem Land wird das Gehalt besteuert?

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung

Entsendung: In welchem Land wird das Gehalt besteuert?

Der entsandte Arbeitnehmer wird grundsätzlich dort besteuert, wo er arbeitet. Die 183-Tage-Regel erlaubt jedoch unter Bedingungen, ihn im Wohnsitzstaat steuerpflichtig zu halten. Entscheidend ist das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Anzuwenden ist das Abkommen zwischen dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers und dem Staat, in den er entsandt wird — nicht dem des Unternehmens.
  • Grundsatz: Besteuerung im Land der Tätigkeit.
  • Ausnahme — die 183-Tage-Regel: Besteuerung bleibt im Wohnsitzstaat, wenn drei kumulative Bedingungen erfüllt sind.

Die zuständigen Staaten bestimmen

Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Staat, in den der Arbeitnehmer entsandt wird, und dem Staat, in dem er ansässig ist — nicht dem Sitzstaat des entsendenden Unternehmens.

Beispiel: Entsendet ein in Deutschland ansässiges Unternehmen einen in Frankreich ansässigen Arbeitnehmer nach Luxemburg, so gilt das französisch-luxemburgische Abkommen.

Die 183-Tage-Regel

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich dort steuerpflichtig, wo er tätig ist. Er kann jedoch im Wohnsitzstaat steuerpflichtig bleiben, wenn die drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. er hält sich im Aufnahmestaat höchstens 183 Tage innerhalb des maßgeblichen Zeitraums auf;
  2. das Entgelt wird von einem Arbeitgeber — oder für dessen Rechnung — gezahlt, der nicht im Aufnahmestaat ansässig ist;
  3. das Entgelt wird nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Aufnahmestaat getragen.
Punkt der Wachsamkeit — die drei Bedingungen sind kumulativ: Fehlt auch nur eine (Aufenthalt über 183 Tage, Weiterbelastung an eine lokale Einheit…), wird das Gehalt im Aufnahmestaat steuerpflichtig, grundsätzlich ab dem ersten Tag.
Grenzgängerstatus: Einige Abkommen sehen eine Sonderregelung für Grenzgänger vor, die von der 183-Tage-Regel abweichen kann. Im Einzelfall zu prüfen.

Häufige Fragen

Welches Abkommen gilt bei einer Entsendung?
Das Abkommen zwischen dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers und dem Staat, in den er entsandt wird — nicht dem Sitzstaat des Unternehmens.
Was besagt die 183-Tage-Regel?
Der Arbeitnehmer bleibt im Wohnsitzstaat steuerpflichtig, wenn drei kumulative Bedingungen erfüllt sind: höchstens 183 Tage Aufenthalt im Aufnahmestaat, Entgelt von einem dort nicht ansässigen Arbeitgeber, und keine Betriebsstätte trägt die Kosten.
Was gilt, wenn eine Bedingung fehlt?
Das Gehalt wird im Aufnahmestaat steuerpflichtig, grundsätzlich ab dem ersten Tag, da die drei Bedingungen kumulativ sind.
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