Die Steuererklärung in Frankreich
Jedes Jahr erklären Sie Ihre in Deutschland bezogenen Einkünfte bei der französischen Finanzverwaltung.
✅ Das Wesentliche
Ihre deutschen Einkünfte werden in Ihrer Einkommensteuererklärung (2042) und in der Erklärung der im Ausland bezogenen Einkünfte (2047) angegeben.
Die wichtigen Formulare
📥 Wo Sie sie finden
Bei den Finanzämtern der Départements und auf impots.gouv.fr (Rubrik „Documentation“ → „Téléchargez vos formulaires“). Die 2042, 2042-C und 2047 sind auch auf unserer Formulare-Seite gebündelt.
⚖️ Rechtsgrundlage
Code général des impôts (Erklärungspflicht, Art. 170 ff. ; ausländische Konten Art. 1649 A). Geprüft auf impots.gouv.fr — Stand 2026.