Ihr Nettogehalt hängt davon ab, wo Sie arbeiten: In Frankreich und in Luxemburg gelten unterschiedliche Sozialbeiträge, Steuerregeln und Doppelbesteuerungsabkommen. Wählen Sie unten Ihr Arbeitsland, um Ihr Netto aus dem Brutto zu schätzen. Alle Rechner sind kostenlos und beruhen auf den Werten 2026 – zugeschnitten auf Grenzgänger, die in Deutschland wohnen.
Wählen Sie Ihr Arbeitsland
Warum das Netto vom Arbeitsland abhängt
Der Weg vom Brutto zum Netto folgt überall derselben Logik: erst die Sozialbeiträge, dann die Steuer. Aber jedes Land hat eigene Sätze, Bemessungsgrenzen und Steuerregeln. Hinzu kommt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Arbeitsland, das bestimmt, wo Ihre Einkommensteuer anfällt – in Frankreich etwa je nach Grenzgängerstatus, in Luxemburg direkt an der Quelle mit Progressionsvorbehalt in Deutschland. Dasselbe Brutto ergibt deshalb nicht dasselbe Netto.
Unverbindliche Schätzungen, keine Gehaltsabrechnung
Unsere Rechner liefern Schätzungen auf Basis der offiziellen Werte. Sie ersetzen weder eine Gehaltsabrechnung noch eine persönliche Beratung: Der tatsächliche Betrag hängt von Ihrer gesamten Situation ab. Für eine Antwort auf Ihren konkreten Fall stehen Ihnen unsere Juristinnen und Juristen kostenlos zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welchen Rechner soll ich nutzen?
Wählen Sie den Rechner Ihres Arbeitslandes: Frankreich oder Luxemburg. Jeder Rechner wendet die Sozialbeiträge und Steuerregeln des jeweiligen Landes an – einschließlich der Besonderheiten für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland.
Warum unterscheidet sich das Netto je nach Land?
Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und vor allem die Steuerregeln (wo die Steuer anfällt, nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen) sind von Land zu Land verschieden. Dasselbe Brutto ergibt daher je nach Arbeitsland ein anderes Netto.
Wo zahle ich als Grenzgänger meine Einkommensteuer?
Arbeiten Sie in Frankreich, kommt es auf den Grenzgängerstatus an: mit Status versteuern Sie Ihr Gehalt in Deutschland, ohne Status behält Frankreich eine pauschale Quellensteuer ein. Arbeiten Sie in Luxemburg, wird die Lohnsteuer direkt in Luxemburg einbehalten; in Deutschland gilt der Progressionsvorbehalt.
Sind die Rechner kostenlos und aktuell?
Ja, sie sind kostenlos und beruhen auf den Werten 2026 (Urssaf, DGFiP, CCSS, ACD). Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen weder eine Gehaltsabrechnung noch eine persönliche Beratung durch unsere Juristinnen und Juristen.