Sie haben den Status : die Besteuerung in Frankreich
Als anerkannter Grenzgänger wird Ihr deutsches Gehalt in Frankreich besteuert, im Rahmen der Einkommensteuer (IRPP).
Die Besteuerung in Frankreich
Die Einkommensteuer (IRPP) wird auf Ihre Jahreseinkünfte berechnet. Berücksichtigt werden neben Löhnen und Gehältern auch die übrigen Ansprüche, Prämien und Sachleistungen (Firmenwagen zur privaten Nutzung, Essenszuschüsse usw.). Auch Tagegelder zählen dazu, außer den bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gezahlten. Die auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge sind voll abzugsfähig vom Bruttogehalt zzgl. der Sachleistungen.
💳 Quellensteuer (seit dem 1. Januar 2019)
Ein ausländischer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Steuer für Rechnung des Arbeitnehmers an der Quelle einzubehalten. Der Grenzgänger wird dann direkt von der französischen Finanzverwaltung veranlagt (Vorauszahlung per Lastschrift vom Bankkonto).
Die Berechnung : Familienquotient & Tarif
Das zu versteuernde Einkommen wird durch die Zahl der Steueranteile (Familienquotient) geteilt und anschließend dem progressiven Steuertarif nach Stufen unterworfen.
📝 Für Ihre Steuererklärung
Die französische Finanzverwaltung (DGFiP) veröffentlicht einen Leitfaden für die Steuererklärung. Siehe auch unsere Seite zur Steuererklärung in Frankreich-Deutschland.
⚖️ Rechtsgrundlage
Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich-Deutschland (Besteuerung des Grenzgängers im Wohnsitzstaat) ; Code général des impôts (IRPP, Familienquotient). Geprüft auf impots.gouv.fr — Stand 2026.