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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.
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Sie ziehen nach Luxemburg? Welche Schritte auf Sie zukommen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Hier das Wichtigste – aktuell 2026 und anhand offizieller Quellen geprüft.
Das Wichtigste
Sie möchten sich in Luxemburg niederlassen. Für EU-Bürger gilt das Gesetz über die Freizügigkeit, für Drittstaatsangehörige das Einwanderungsgesetz. Dieser Leitfaden fasst Ihre Schritte zusammen; bei Einzelfragen steht Ihnen unser Rechtsdienst zur Verfügung.
Freizügigkeit: keine vorherige Genehmigung. Nur Meldungen bei der Gemeinde, nach 5 Jahren Daueraufenthalt.
Visum je nach Dauer, befristete Aufenthaltsgenehmigung, dann Aufenthaltstitel. Arbeitserlaubnis meist im Titel enthalten.
Staatsangehörige von Liechtenstein, Island, Norwegen (EWR) und der Schweiz sind EU-Bürgern gleichgestellt.
Keine besonderen Formalitäten. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass – auch zum Arbeiten oder für ein Praktikum. Sie dürfen das luxemburgische Sozialhilfesystem nicht unangemessen belasten.
Sie dürfen bleiben, wenn Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind, Student an einer anerkannten Einrichtung, oder nicht erwerbstätig mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung. Je nach Situation ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
| Schritt | Frist | Wo |
|---|---|---|
| Anmeldung (déclaration d’arrivée) | Binnen 8 Tagen nach Ankunft | Gemeindeverwaltung des Wohnorts |
| Anmeldebescheinigung | Binnen 3 Monaten nach Ankunft | Gemeindeverwaltung des Wohnorts |
| Daueraufenthaltskarte | Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt | Einwanderungsbehörde (Direction de l’immigration) |
Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach einem Vertrag unter einem Jahr bleibt Ihr Aufenthaltsrecht bestehen: Der Arbeitnehmerstatus wird nach Registrierung bei der Arbeitsverwaltung sechs Monate lang aufrechterhalten.
Die verlangten Dokumente hängen von der Dauer (unter/über 3 Monate) und dem Zweck des Aufenthalts ab.
Mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor der Abreise bei der luxemburgischen Botschaft/dem Konsulat im Wohnsitzland zu beantragen. Gültig 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Das Visum C berechtigt nicht zum Arbeiten: Zum Arbeiten und Niederlassen ist das Visum D erforderlich.
Zum Arbeiten benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis; diese ist in der Regel im Aufenthaltstitel enthalten.
| Titel | Dauer | Umfang |
|---|---|---|
| Erster Titel „Arbeitnehmer“ | Höchstens 1 Jahr | Ein Beruf, eine Branche – aber bei jedem Arbeitgeber |
| Verlängerung | Bis zu 3 Jahre | Zugang zu allen Branchen und Berufen |
Verlängerungsantrag 2 Monate vor Ablauf des Titels bei der Einwanderungsbehörde stellen.
Um einen Drittstaatsangehörigen einzustellen, meldet der Arbeitgeber zunächst die freie Stelle bei der ADEM. Zwei getrennte Wege:
Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt können Sie den Status „langfristig Aufenthaltsberechtigte“ beantragen – Voraussetzungen: stabile und ausreichende Mittel, angemessener Wohnraum, Krankenversicherung in Luxemburg, keine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Antrag bei der Einwanderungsbehörde.
| Bereich | Was zu tun ist |
|---|---|
| Soziale Sicherheit | |
| Sozialversicherung | Als Arbeitnehmer meldet Sie Ihr Arbeitgeber binnen 8 Tagen bei der Gemeinsamen Sozialversicherungszentrale (CCSS) an. Sie erhalten dann die Leistungen der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) für den Privatsektor. |
| Steuern | |
| Einkommensteuer | Auf das Gehalt Gebietsansässiger wird eine Quellensteuer erhoben. Achtung: Diese ist eine Vorauszahlung und wird je nach Situation über eine Steuererklärung (Vordruck 100) oder einen Lohnsteuer-Jahresausgleich (Vordruck 163) ausgeglichen. Zuständig: Steuerverwaltung (ACD). |
| Alltag | |
| Bankkonto | Dringend empfohlen. Erforderlich: Ausweis, Arbeitsvertrag, Wohnsitznachweis, Steuernummer. |
| Führerschein | Ein außerhalb des EWR ausgestellter Führerschein muss binnen eines Jahres nach Niederlassung umgeschrieben werden, frühestens nach 185 Tagen Aufenthalt (bei der SNCA). EWR-Führerscheine werden anerkannt. |
| Fahrzeugzulassung | Bei Niederlassung mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug: Zulassung binnen 6 Monaten (SNCA). Ein als Gebietsansässiger gekauftes Fahrzeug ist unverzüglich zuzulassen. Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. |
Angaben am 23.07.2026 anhand offizieller luxemburgischer Quellen geprüft. Regeln ändern sich häufig – bitte das Datum vor jedem Schritt prüfen.
Nein. Als EU-/EWR-/Schweizer Bürger benötigen Sie keine vorherige Genehmigung. Sie müssen sich lediglich binnen 8 Tagen bei Ihrer Gemeinde anmelden und binnen 3 Monaten eine Anmeldebescheinigung beantragen.
8 Tage für EU-Bürger, 3 Tage für Drittstaatsangehörige, jeweils ab Ankunft, bei der Gemeindeverwaltung des Wohnorts.
Höchstens ein Jahr, für einen Beruf und eine Branche, aber bei jedem Arbeitgeber. Die Verlängerung gilt bis zu 3 Jahre und öffnet den Zugang zu allen Branchen und Berufen.
Binnen 6 Monaten nach Ankunft, wenn Sie mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug einziehen. Ein als Gebietsansässiger gekauftes Fahrzeug ist unverzüglich anzumelden (SNCA).
Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger; Status „langfristig Aufenthaltsberechtigte“ für Drittstaatsangehörige).
Offizielle Quellen (geprüft am 23.07.2026): guichet.public.lu – Einwanderung, SNCA, Steuerverwaltung (ACD). Der Inhalt dient nur zur Information und ersetzt nicht die geltenden Rechtstexte.
Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.
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