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20/02/2025
Mobilität

Wohnsitzwechsel & Voraussetzungen für den Aufenthalt in Frankreich

Mobilität · Frankreich

Sie ziehen nach Frankreich? Für Unionsbürger ist es das unkomplizierteste Land der Großregion – kein Aufenthaltstitel, keine Meldung beim Rathaus. Hier das Wichtigste, aktuell 2026 und anhand offizieller Quellen geprüft.

KeinerAufenthaltstitel nötig (EU-Bürger)
3 MonateVLS-TS online bestätigen (Drittstaaten)
1 JahrFührerschein umtauschen (außerhalb EWR)
1 MonatFahrzeug zulassen

Das Wichtigste

  • EU-/EWR-/Schweizer Bürger: kein Aufenthaltstitel und keine Meldung beim Rathaus – anders als in Luxemburg, Belgien und Deutschland.
  • Aufenthalt über 3 Monate (EU): Sie müssen Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Nichterwerbstätiger mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung sein.
  • Drittstaatsangehörige: Langzeitvisum (VLS-TS), online über das ANEF-Portal binnen 3 Monaten zu bestätigen.
  • ⚠️ Grenzgänger: Ein Umzug nach Frankreich verlagert nicht automatisch Ihre Sozialversicherung (EU-Koordinierung / Formular S1) oder Ihre Besteuerung (die bilateralen Abkommen haben Vorrang).
  • Nach dem Umzug: Krankenversicherung, Steuern, Führerschein (außerhalb EWR Umtausch binnen 1 Jahr) und Kfz-Zulassung binnen 1 Monat.
EU-/EWR-/Schweizer Bürger

Freizügigkeit: kein Aufenthaltstitel, keine Meldung beim Rathaus. Daueraufenthalt nach 5 Jahren.

Drittstaatsangehörige

Langzeitvisum (VLS-TS), binnen 3 Monaten nach Ankunft online über ANEF zu bestätigen.

Sie sind EU-, EWR- oder Schweizer Bürger

Aufenthalt unter 3 Monaten

Keine Formalität: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt, auch zum Arbeiten oder für ein Praktikum.

Aufenthalt ab 3 Monaten

Der Aufenthalt über 3 Monate ist nicht völlig frei: Sie müssen Arbeitnehmer oder Selbstständiger, Student oder Nichterwerbstätiger mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung sein. Ein Aufenthaltstitel ist für EU-Bürger nicht verpflichtend (auf Wunsch aber möglich). Eine Ankunftsmeldung beim Rathaus ist nicht erforderlich.

Daueraufenthalt

Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt erwerben Sie ein Recht auf Daueraufenthalt. Es erlischt bei einer Abwesenheit von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren.

Sie sind Drittstaatsangehörige(r)

Aufenthalt über 3 Monate: das Langzeitvisum (VLS-TS)

  • Vor der Abreise
    Beantragen Sie Ihr Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS), auf france-visas.gouv.fr, für einen konkreten Zweck (Arbeit, Studium, Familie …).
  • Binnen 3 Monaten nach Ankunft
    Bestätigen Sie Ihr VLS-TS online über das ANEF-Portal und entrichten Sie die Gebühr. Ohne Bestätigung ist Ihr Aufenthalt nicht mehr rechtmäßig.
  • Vor Ablauf
    Beantragen Sie die Verlängerung (Aufenthaltskarte) über das ANEF-Portal.
Sind Sie (oder waren Sie) Grenzgänger? Ein Wohnsitzwechsel nach Frankreich hat Folgen: Ihre Sozialversicherung kann weiterhin der EU-Koordinierung unterliegen (Formular S1), und Ihre Besteuerung richtet sich nach dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, das Vorrang vor den internen Regeln hat. Klären Sie dies vorab – bei Bedarf mit unseren Juristen.

Ihre Behördengänge in Frankreich

BereichWas zu tun ist
Soziale Sicherheit
KrankenversicherungBei stabilem und regelmäßigem Wohnsitz (über 3 Monate) Anschluss an die Krankenversicherung (PUMa) über Ihre CPAM. Erwerbstätige und Rentner, die einem anderen Staat unterliegen (Grenzgänger, Rentner), bleiben über die EU-Koordinierung (Formular S1) abgesichert – siehe cleiss.fr.
Steuern
EinkommensteuerSie werden in Frankreich steuerpflichtig, wenn dort Ihr steuerlicher Wohnsitz liegt (Haushalt, Hauptaufenthalt, Tätigkeit, wirtschaftlicher Mittelpunkt), mit jährlicher Steuererklärung. Für Grenzgänger hat das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Beschäftigungsland Vorrang.
Alltag
BankkontoEmpfohlen (Gehalt, Miete, Lastschriften). Ausweis und Wohnsitznachweis erforderlich.
FührerscheinEin EU-/EWR-Führerschein ist ohne Formalität gültig. Ein außerhalb des EWR ausgestellter Führerschein ist binnen eines Jahres nach Wohnsitznahme umzutauschen.
Kfz-ZulassungEin eingeführtes Fahrzeug ist binnen eines Monats nach Niederlassung zuzulassen (Zulassungsbescheinigung / carte grise), online über die ANTS.

Angaben am 23.07.2026 anhand offizieller französischer Quellen geprüft. Bitte das Datum vor jedem Schritt prüfen.

Häufige Fragen

Brauchen EU-Bürger einen Aufenthaltstitel, um in Frankreich zu leben?

Nein. Für EU-/EWR-/Schweizer Bürger ist keine Aufenthaltskarte vorgeschrieben, und es gibt keine Ankunftsmeldung beim Rathaus. Zu erfüllen sind lediglich die Aufenthaltsbedingungen ab 3 Monaten (Tätigkeit oder Mittel + Krankenversicherung).

Drittstaatsangehörige: Was ist bei der Ankunft in Frankreich zu tun?

Ihr Langzeitvisum (VLS-TS) binnen 3 Monaten nach Ankunft online über das ANEF-Portal bestätigen und die Gebühr entrichten. Die Verlängerung erfolgt später ebenfalls über ANEF.

Ich bin Grenzgänger und ziehe nach Frankreich: Ändern sich Kranken- und Steuerregelung?

Nicht automatisch. Die Sozialversicherung Erwerbstätiger und Rentner, die einem anderen Staat unterliegen, folgt der EU-Koordinierung (Formular S1); die Besteuerung richtet sich nach dem bilateralen Abkommen, das Vorrang hat. Im Einzelfall zu prüfen.

Bis wann muss ich mein Auto in Frankreich zulassen?

Binnen eines Monats nach Niederlassung für ein eingeführtes Fahrzeug, online über die ANTS. Ein Führerschein von außerhalb des EWR ist binnen eines Jahres umzutauschen.

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Weiterführendes

Offizielle Quellen (geprüft am 23.07.2026): service-public.fr, france-visas.gouv.fr, ANEF (interieur.gouv.fr), ameli.fr, impots.gouv.fr. Der Inhalt dient nur zur Information.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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