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Elterngeld in Luxemburg: Welche Besteuerung für französische Einwohner?

06/06/2024
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Ines Abdou

Das Verständnis der Besteuerung von Elterngeldzahlungen, die Sie als Steuerresident in Frankreich und Berufstätiger in Luxemburg erhalten, kann Ihnen helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden: Erfahren Sie, wie diese Einnahmen besteuert werden und was Sie wissen müssen, um diese grenzüberschreitende Situation richtig zu handhaben.

In Luxemburg ist die Verwaltung des Elterngeldes Aufgabe der Caisse pour l’avenir des enfants (CAE).

Als französischer Resident hat jedoch Ihr Wohnsitzstaat das ausschließliche Recht, das von der CAE gezahlte Elterngeld zu besteuern, in diesem Fall Frankreich.

Da das Elterngeld dem in Frankreich gezahlten Prestation partagée d’éducation de l’enfant (PreParE) sehr ähnlich ist, kann es in Frankreich unter bestimmten Bedingungen und innerhalb der Grenzen der Beträge, die von den Familienkassen in Frankreich gezahlt worden wären, von der Einkommensteuer befreit sein.

Wir laden Sie ein, die Website www.service-public.fr oder den folgenden Link zu besuchen :

Um insbesondere die Grenzen der in Frankreich gezahlten PreParE-Beträge zu erfahren, die somit von der Einkommensteuer in Frankreich befreit sind.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie nützlich sind. Viel Spaß beim Lesen und wir freuen uns, Sie weiter zu informieren!

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