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Rentenschätzung

Mise à jour le 29/08/2022

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre Rente als Grenzgänger sein wird, gibt es nur eine Möglichkeit: Sie bitten die zuständigen Institutionen um eine Schätzung der Höhe Ihrer Rente.

Die diversen Rentenkassen der Nachbarländer (sowie die französische Rentenkasse) stellen im Allgemeinen frühestens ab einem Alter von 55 Jahren eine Rentenschätzung zur Verfügung.

Um die Höhe Ihrer deutschen Rente zu erfahren, bitten Sie die Deutsche Rentenversicherung um eine Rentenschätzung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/allgemeine-informationen-rente-node.html

Um die Höhe Ihrer belgischen Rente zu erfahren, bitten Sie den Service fédéral des Pensions um eine Rentenschätzung: https://www.sfpd.fgov.be/fr/montant-de-la-pension/combien

Um die Höhe Ihrer französischen Rente zu erfahren, legen Sie sich einen Zugang auf der Webseite https://www.lassuranceretraite.fr an

Um die Höhe Ihrer luxemburgischen Rente zu erfahren, schicken Sie Ihren Antrag an den folgenden Link: https://www.cnap.lu/accueil-mail-old/email-futur-pensionne/

Um die Höhe Ihrer Schweizer Rente zu erfahren, wenden Sie sich an Ihre Caisse de compensation oder nutzen Sie den folgenden Link: https://www.acor-avs.ch/conditions

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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