Die Hinterbliebenenrente entspricht dem Teil der Rente, der dem verstorbenen Begünstigen gezahlt wurde oder gezahlt worden wäre (Arbeitnehmer oder Beamter). Um diese zu erhalten, muss der hinterbliebene Ehepartner (und/oder Ex-Ehepartner) bzw. die Waise bestimmte Bedingungen erfüllen.
Dabei ist zu beachten, dass die Bedingungen für die Gewähr einer Hinterbliebenenrente sowie die Antragstellung von jedem Land nach eigenem Ermessen festgelegt werden.