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Informationsportale Deutschland

Mise à jour le 03/09/2026

Deutschland Offizielle Portale Stand 2026

In Deutschland ist Bildung Ländersache — es gibt deshalb kein einziges Portal, das alles beantwortet, aber vier, die zusammen fast alles abdecken. Und eines davon, anabin, sollten Sie noch vor der ersten Bewerbung öffnen.

anabindie Datenbank, mit der jede Prüfung beginnt
15. Juliklassische Bewerbungsfrist für das Wintersemester
16Bundesländer mit eigenen Zuständigkeiten

Welches Portal wofür

  • anabin — die Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen: hier steht, wie Ihre Einrichtung und Ihr Abschluss in Deutschland eingeordnet werden. Kostenlos und der erste Schritt vor allem anderen.
  • Hochschulkompass — das Verzeichnis der Hochschulrektorenkonferenz mit allen staatlich anerkannten Hochschulen und Studiengängen. Hier finden Sie, wer was anbietet und mit welchen Zulassungsbedingungen.
  • hochschulstart.de — das zentrale Verfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer: Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie. Für alle anderen Fächer bewerben Sie sich direkt an der Hochschule.
  • DAAD — der Deutsche Akademische Austauschdienst: Verfahren für internationale Studierende, Sprachnachweise, Stipendiendatenbank. Der klarste Überblick, auch auf Französisch und Englisch.
  • Für die verbindliche Feststellung, ob Ihr Zeugnis eine Hochschulzugangsberechtigung ist, bleibt die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslands zuständig, in dem Sie studieren wollen.

Die vier Quellen

Die Reihenfolge, die funktioniert. Erst anabin, um zu sehen, wie Ihr Abschluss eingeordnet wird. Dann Hochschulkompass, um Studiengänge und Zulassungsbedingungen zu vergleichen. Erst danach die Bewerbung — direkt an der Hochschule, oder über hochschulstart.de, wenn Ihr Fach bundesweit beschränkt ist. Und die Sprachprüfung (TestDaF oder DSH) buchen Sie parallel, nicht danach: die Termine sind begrenzt.

Was Sie auf diesen Portalen nicht finden

Diese Portale erklären das deutsche System, nicht Ihre Situation als Grenzgänger. Der Semesterbeitrag steht bei der Hochschule, die verbindliche Zeugnisbewertung bei der Landesbehörde — und ob Ihre Krankenversicherung weiterläuft, wie ein Nebenjob Ihre Familienleistungen berührt und ob Ihr Abschluss anschließend im Wohnsitzland zählt, steht nirgends dort.

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Gilt Ihr Zeugnis als Hochschulzugangsberechtigung?anabin gibt einen ersten Hinweis, die Landesbehörde entscheidet. Wir ordnen Ihren Fall kostenlos ein.
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