In der Großregion liegen mehrere Hochschulstandorte in weniger als 100 Kilometern Umkreis — über drei Staatsgrenzen hinweg. Ein Studium jenseits der Grenze ist deshalb weniger eine Frage der Entfernung als eine Frage von drei Terminen: Bewerbungsfrist, Sprachnachweis und Antrag auf Studienbeihilfe.
Das Wichtigste
- Als Unionsbürger bewerben Sie sich zu denselben Bedingungen wie Inländer — auch bei den Studiengebühren. Ein Auswahlverfahren darf Ihre Staatsangehörigkeit nicht berücksichtigen.
- Die Bewerbungsfristen liegen weit auseinander: in Frankreich läuft das zentrale Verfahren im Winter, in Deutschland enden viele Fristen am 15. Juli, in Luxemburg und Belgien gilt es pro Hochschule.
- Der Sprachnachweis ist der häufigste Stolperstein: TestDaF oder DSH für Deutschland, DELF/DALF oder TCF für Frankreich. Prüfungstermine liegen Monate vor der Frist.
- Zwei Wege stehen offen: das ganze Studium im Nachbarland — oder ein Austauschsemester, das Sie im Heimatstudium anrechnen lassen.
- Kinder von Grenzgängern in Luxemburg können unabhängig vom Studienort die Studienbeihilfe AideFi beantragen.
Ganzes Studium oder Austausch?
Was Sie in welcher Reihenfolge erledigen
12 Monate vorher: Studiengang und Zulassungsweg klären
Prüfen Sie auf der Website der Hochschule, ob Ihr Vorbildungsabschluss dort zum Studium berechtigt und welche Stelle darüber entscheidet. In Deutschland gibt die Datenbank anabin Auskunft, in Frankreich und Belgien die Zulassungsstelle der Einrichtung. Eine förmliche Anerkennung ist für den Studienzugang meist nicht nötig — eine Bewertung des Zeugnisses schon.
9 Monate vorher: Sprachprüfung anmelden
Für Deutschland: TestDaF oder DSH. Für Frankreich: DELF/DALF oder TCF. Die Prüfungstermine sind begrenzt und liegen oft Monate vor der Bewerbungsfrist — melden Sie sich an, bevor Sie die Bewerbung schreiben, nicht danach.
6 Monate vorher: Bewerbung einreichen
Beglaubigte Übersetzungen von Zeugnis und Notenübersicht beilegen, dazu das Diploma Supplement oder die Europass-Zeugniserläuterung. Ein unvollständiger Antrag wird nicht nachgefordert, sondern in vielen Verfahren abgelehnt.
3 Monate vorher: Finanzierung, Wohnen, Versicherung
Antrag auf Studienbeihilfen stellen — für die luxemburgische AideFi gilt der 30. November für das Winter- und der 31. Mai für das Sommersemester. Wohnheimplätze sind in der Großregion knapp: bewerben Sie sich parallel zur Zulassung. Und beantragen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte.
Programme und Mobilität
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