Die Anerkennung der asbschlüsse

Jeder Studierende mit einem nicht-luxemburgischen Oberstufenabschluss muss seinen Einschreibeunterlagen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für seine allgemeine Hochschulreife beifügen.

Das Oberstufenzeugnis wird in Europa für 50 Länder anerkannt (Liste einsehbar auf der Website www.guichet.public.lu). Der Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ist beim Ministerium für nationale und berufliche Bildung zu stellen:

Ministère de l’Éducation Nationale, de l’Enfance
et de la Jeunesse (Men)
Service de la Reconnaissance des Diplômes

29, rue Aldringen
L – 1118 Luxemburg
Tel.: +352 2 478-5910
reconnaissance@men.lu
www.men.public.lu

Für Studierende mit einem vom Ministerium nicht anerkannten Oberstufenabschluss wird eine Aufnahmeprüfung von den Bildungseinrichtungen organisiert (konsultieren Sie die Website der Universität oder der technischen Gymnasien).

Für weitere Informationen lesen Sie die Broschüre „Die Anerkennung der Diplome in der Großregion“ des CRD EURES Lorraine, welche auch unter der Rubrik „Publikationen“ auf dessen Website www.frontalierslorraine.eu heruntergeladen werden kann.