Luxemburg
Titelregister
Stand 2026
Anerkennung ist in Luxemburg keine einmalige Formalität, sondern begleitet Ihren Studienweg an drei Stellen: bei der Zulassung, bei der Anrechnung von Leistungen und am Ende, wenn Sie Ihren Titel führen wollen. Drei verschiedene Behörden, drei verschiedene Fristen.
3Momente, in denen Anerkennung eine Rolle spielt
0automatische Gleichstellung
4 MonateHöchstfrist bei reglementierten Berufen
Drei Momente, drei Stellen
- Davor — Ihr Vorbildungszeugnis. Für die Zulassung brauchen Sie die Gleichwertigkeitsanerkennung Ihres Sekundarabschlusses durch das Bildungsministerium. Sie ist die Eintrittskarte und braucht Zeit — beantragen Sie sie, bevor Sie sich einschreiben.
- Während — Ihre Studienleistungen. Leistungen aus einem anderen Studium werden über ECTS-Punkte angerechnet, entschieden vom Studiengang. Beim Pflicht-Mobilitätssemester sichert das Learning Agreement die Anrechnung vorab zu.
- Danach — Ihr Abschluss. Um Ihren Hochschultitel in Luxemburg zu führen, ist die Eintragung im Titelregister beim Hochschulministerium vorgesehen. Für einen reglementierten Beruf kommt eine Berufszulassung der Fachbehörde hinzu.
Der Fehler, der einen Bewerbungszyklus kostet. Viele beginnen erst nach dem Abschluss mit der Anerkennung. Fangen Sie im letzten Studienjahr an: die Frist von vier Monaten bei reglementierten Berufen läuft erst ab vollständigen Unterlagen, und eine fehlende beglaubigte Übersetzung setzt sie zurück.
Wer wofür zuständig ist
| Moment | Wer entscheidet | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Zulassung | Die aufnehmende Hochschule | Bewertung des Vorbildungszeugnisses, beglaubigte Übersetzung |
| Anrechnung im Studium | Ihr Studiengang | ECTS-Punkte, Learning Agreement, Diploma Supplement |
| Berufszugang danach | Nationale Behörde oder Kammer | Vergleichbarkeitsbescheinigung oder förmliche Anerkennung |
| Reglementierter Beruf | Fachbehörde des Berufs | Förmliche Anerkennung vor Aufnahme der Tätigkeit |
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