Die Anerkennung der asbschlüsse

Um ein Hochschulstudium in Deutschland aufzunehmen, muss das Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss erworben worden sein. Eine Hochschulzugangsberechtigung muss eingereicht werden. Diese ist für einen in Deutschland wohnhaften wie auch für einen ausländischen Studierenden verpflichtend.

Allerdings muss die Bescheinigung, wenn sie von ausländischen Behörden ausgestellt wurde, als in Deutschland gültige Hochschulzugangsberechtigung anerkannt sein.

Die Bildungseinrichtungen sind für die Evaluierung des Studiums im Ausland und für die Zulassung zum Studium in Deutschland zuständig. Wenn Sie ein Studium in Deutschland beginnen, wird Ihnen das Akademische Auslandsamt seine Genehmigung erteilen. Wenn Sie ein Studium fortsetzen, wird sich das Prüfungsamt der Hochschuleinrichtung darum kümmern.

Das ENIC-NARIC-Zentrum, Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB), ist die für die Anerkennung der Abschlüsse in Deutschland zuständige Informationsstelle.

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
ENIC-NARIC Centre
Sekretariat der Kultusministerkonferenz

D – 53117 Bonn
Tel. : +49 228 501 352, -264
zab@kmk.org
www.kmk.org/zab

Für weitere Informationen ziehen Sie die Broschüre des CRD EURES Lorraine zurate, welche auch unter der Rubrik „Publikationen“ auf dessen Website www.frontalierslorraine.eu heruntergeladen werden kann.