Frankreich
Anerkennungsverfahren
Stand 2026
Für die Vergleichbarkeitsbescheinigung von ENIC-NARIC France ist kein Sprachzertifikat vorgesehen — Ihre Unterlagen müssen aber auf Französisch vorliegen, und zwar in einer Übersetzung, die die Verwaltung akzeptiert. Bei reglementierten Berufen folgt danach eine eigene Sprachprüfung.
0Sprachzertifikat für die Vergleichbarkeitsbescheinigung
Assermenténur ein gerichtlich zugelassener Übersetzer zählt
Danachdie Sprachprüfung kommt erst nach der Anerkennung
Das Wichtigste
- Beglaubigte Übersetzung ins Französische, angefertigt von einem traducteur assermenté — einem bei einem Appellationsgericht zugelassenen Übersetzer. Die Listen sind öffentlich; eine Übersetzung aus dem Ausland wird nicht immer akzeptiert.
- Für die Bescheinigung selbst verlangt ENIC-NARIC kein Sprachzertifikat: geprüft wird Ihr Abschluss, nicht Ihr Französisch.
- Für den Zugang zum Studium entscheidet die Hochschule — dort ist ein DELF, DALF oder TCF üblich. Das ist ein anderes Verfahren, mit anderen Fristen.
- Bei reglementierten Berufen — Gesundheitswesen, Recht, Architektur, Lehramt — prüft die zuständige Behörde oder Kammer die Sprachkompetenz gesondert.
- Im öffentlichen Dienst laufen Auswahlverfahren vollständig auf Französisch: hier ist die Sprache nicht formale Bedingung, sondern praktische Voraussetzung.
Ihr Recht auf die richtige Reihenfolge. Die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie verlangt, dass eine Sprachkontrolle verhältnismäßig ist und erst nach der Anerkennung der Qualifikation erfolgt. Eine Stelle, die Ihr Dossier wegen des Sprachniveaus gar nicht prüft, handelt angreifbar — verlangen Sie die Ablehnung schriftlich und begründet.
Welche Sprache wofür
| Schritt | Anforderung |
|---|---|
| Antrag bei ENIC-NARIC France | Unterlagen in beglaubigter französischer Übersetzung; kein Zertifikat |
| Zugang zum Studium | DELF, DALF oder TCF — von der Hochschule verlangt, meist B2 |
| Stelle in der Privatwirtschaft | Keine formale Anforderung; in der Praxis Französisch als Arbeitssprache |
| Reglementierter Beruf | Eigene Prüfung der Fachbehörde, nach der Anerkennung |
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