Die Universitäten entscheiden über die Zulässigkeit Ihres Antrags und auch über Ihr Sprachniveau.
Die Hochschulen verlangen einen Sprachtest der französischen Sprache für jeglichen Antrag auf vorläufige Anschreibung der Kandidaten, die Staatsbürger von Drittländern sind. Bestimmte Organisation organisieren sogar selbst die französischen Sprachtests (tests de connaissance du français, TCF).
Des Weiteren werden die Tests auch vom Centre International d’Études Pédagogiques (Internationalen Zentrum für pädagogische Studien, CIEP) oder von der Alliance Française organisiert. Die Liste der Prüfungszentren für die Tests der französischen Sprache (DELF und DALF) finden Sie auf der Webseite des CIEP unter www.ciep.fr.français (DELF et DALF) peut être consultée sur le site du CIEP, www.ciep.fr.