Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ist die Rentenversicherung eine gesetzliche Sozialversicherung. Als in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge zur Rentenversicherung, die direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die zuständige Kasse in Deutschland überwiesen werden.
Wie beantrage ich meine Rente?
Eine Rente wird nicht automatisch gewährt: Sie müssen einen Antrag stellen.
- Wenn Sie in Frankreich und Deutschland gearbeitet haben : Wenn Sie Ihre Renten (französische und/oder deutsche) beantragen möchten, müssen Sie jedes Mal das beigefügte französische Formular ausfüllen und an Ihre CARSAT in Frankreich senden, wobei Sie angeben müssen, welche Rente(n) Sie beantragen möchten. Die CARSAT wird dann als Verbindungsstelle Ihren Antrag gegebenenfalls an die deutsche Rentenversicherung weiterleiten. Wir empfehlen Grenzgängern, diese Schritte etwa 4-5 Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zu unternehmen.
- Wenn Sie nie in Frankreich gearbeitet haben : Sie müssen einen Antrag bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Deutschland stellen.
Kontaktdaten Ihrer Rentenversicherung in Deutschland
Für das Saarland
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Martin Luther Straße, 2-4
D-66111 Saarbrücken
Tel.: 00 49 / 681 30 930
www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de
Für das Land Rheinland-Pfalz :
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Eichendorffstraβe 4-6
D-67346 Speyer
Tel.: 00 49 / 62 32 170
www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de
Wenn Sie in einem anderen Bundesland arbeiten, finden Sie hier die Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse in Deutschland.