Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ist die Rentenversicherung eine gesetzliche Sozialversicherung. Als in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge zur Rentenversicherung, die direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die zuständige Kasse in Deutschland überwiesen werden. Es gibt heute eine gemeinsame Rentenkasse für Angestellte und Arbeiter:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund
DIE RENTE WIRD NICHT AUTOMATISCH BEWILLIGT: SIE MÜSSEN HIERFÜR EINEN ANTRAG STELLEN.
Um Ihre Rente zu erhalten, müssen Sie lediglich vier bis fünf Monate vor Beginn Ihrer Rente bei der Versicherungs-kasse (Caisse Primaire d’Assurance Maladie) in FRANKREICH einen Rentenantrag stellen und diese über Ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in Deutschland informieren. Sie leitet dann die notwendigen Schritte ein, damit Sie von beiden Ländern Ihre Altersrenten beziehen können.
Wenn Sie niemals in Frankreich gearbeitet haben, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Deutschland stellen.
Ferner wird empfohlen – falls Sie in Frankreich gearbeitet haben -, einige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand bei Ihrer Kasse einen Versicherungsverlauf anzufordern, um diesen auf Lücken zu überprüfen und Ihren Übergang vom Erwerbseinkommen zur Rente zu erleichtern. Die Anforderung des Versicherungsverlaufs gilt jedoch nicht als Rentenantrag! Sie können ebenfalls als künftiger Rentner bei der CICAS (Centre d’Information et de Coordination de l’Action Sociale / Informations- und Koordinationszentrum für soziale Angelegenheiten) einen französischen Versicherungverlauf anfordern, um sich über Ihre Ansprüche auf die französische Zusatzrente zu informieren.