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Telearbeit für Grenzgänger

24/02/2026
Nadia Slila

Die Frage eines dauerhaften Rahmens für Telearbeit zwischen Frankreich und Luxemburg rückt wieder in den Mittelpunkt der Diskussionen.

Seit 2023 ermöglicht ein Rahmenabkommen Grenzgängern, einen Teil ihrer Arbeit im Homeoffice zu erledigen, ohne dass ein Wechsel in die Sozialversicherung des Wohnsitzlandes droht. Dieses Abkommen wurde für fünf Jahre ausgehandelt, kann jedoch jederzeit widerrufen werden.

Erfahren Sie mehr in dem Artikel von Infos RTL, in dem unser Direktor Julien Dauer im Video zu Wort kommt!

Den vollständigen Artikel lesen: Bientôt du changement ?: La France veut sécuriser le télétravail des frontaliers – RTL Infos

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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