Im Falle eines Konfliktes mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie die Streitigkeit vor das Arbeitsgericht bringen.
Bevor es so weit kommt, sollten Sie jedoch versuchen, innerhalb der auf die Kündigung folgenden Woche durch Beratung mit dem Betriebsrat eine Einigung herbeizuführen.
Handelt es sich um eine Streitigkeit im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung durch den Arbeitgeber, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen (21 Tagen) nach Erhalt des Kündigungsschreibens an das Gericht wenden.