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Wie berechnet sich meine Rente ?

Mise à jour le 23/02/2026

Nach der Antragstellung auf eine Altersrente berechnen dessen Höhe die deutschen und luxemburgischen Rentenkassen selber.

Reichen die Voraussetzungen in mehreren Staaten  für eine eigene Rente aus, zahlt jedes Land nach seinen innerstaatlichen Vorschriften seinen entsprechenden Rentenanteil je nach der Zahl der Versicherungsmonate an den Versicherten aus.

Deutsche Rente

Der monatliche Betrag Ihrer Rente ergibt sich aus einer Berechnung, die Folgendes berücksichtigt:

  • die persönlichen Entgeltpunkte (Persönliche Entgeltpunkte : PEP): Sie werden mit dem Rentenfaktor „Zugangsfaktor“ multipliziert (1 bei Bezug der Rente mit 65 Jahren, < 1 bei vorzeitiger Rente und > 1 bei Rente nach 65 Jahren)
  • ein Rentenartfaktor (Rentenartfaktor : RAF): 1 für eine Altersrente, 1 für eine volle Erwerbsminderungsrente, 0,5 für eine teilweise Erwerbsminderungsrente, 0,55 für eine Witwenrente usw.
  • der aktuelle Rentenwert (Aktueller Rentenwert : AR): Er ergibt sich aus den Beiträgen, die auf ein durchschnittliches Jahresgehalt erhoben werden. Seit dem Jahr 2024 ist er deutschlandweit einheitlich. Für 2025 beträgt der Rentenwert 40,79 € für ganz Deutschland. Der Betrag wird jedes Jahr im Juli angepasst.
  • der Zugangsfaktor (Zugangsfaktor : ZF): Er berücksichtigt Kürzungen oder Zuschläge bei vorzeitiger oder aufgeschobener Rente und beträgt 1, wenn keine Kürzung oder Erhöhung angewendet wird.

Monatlicher Rentenbetrag = PEP X RAF X AR X ZF

Ihre deutsche Rentenversicherung bestimmt anschließend eine theoretische Rente. Diese wird berechnet, als hätten Sie die im Ausland zurückgelegten Versicherungsjahre in Deutschland erworben.

Die Rentenkasse ermittelt anschließend Ihre anteilige Rente: diese wird berechnet, indem die theoretische Rente mit einem Bruch multipliziert wird (Dauer der deutschen Versicherungszeiten / Gesamtdauer der in der EU zurückgelegten Versicherungszeiten).

Schließlich vergleicht Ihre deutsche Rentenkasse den Betrag der nationalen Rente und der anteiligen Rente und zahlt Ihnen den höheren Betrag aus.

Es gibt keine Mindest- oder Höchstrente. Die Rentenkasse muss die geleisteten Sozialbeiträge berücksichtigen, selbst wenn sie nicht innerhalb der fünfzehn Jahre vor Ihrem Renteneintritt liegen.

Ihre Rente wird jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend der Lebenshaltungskosten, d.h. den deutschen Löhnen, sowie der Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den beitragspflichtigen Arbeitnehmern der Rentenversicherung angepasst.

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer deutschen Rentenkasse einen Versicherungskontoauszug anzufordern. Für weitere Informationen zu Ihrer Rente können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Tel. 0800 1000 480 70

Seit dem 1. Januar 2021 wurde eine Zusatzrente zur Basisrente eingeführt. Sie betrifft alle Rentner, die mindestens 33 Jahre Beiträge geleistet haben, aber nur eine geringe Rente im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt erhalten. Diese „Grundrente“ wird automatisch ausgezahlt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Die Basisrente sieht daher einen individuellen Zuschlag zur gesetzlichen Rentenversicherung für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen sowie eine Grundsicherungs- und Wohnhilfe vor.

Die 33 Jahre der Basisrentenzeiten umfassen folgende Perioden:

  • die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit oder selbständiger Arbeit,
  • die Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Betreuung von Angehörigen,
  • Zeiten von Krankheits- oder Rehabilitationsleistungen,
  • Zeiten für Kindererziehung und Betreuung von Angehörigen,
  • Ersatzzeiten.

Eine Basisrente wird gezahlt, wenn die eigenen Beiträge des Versicherten zur Rentenversicherung mindestens 30 % des Durchschnittslohns des Versicherten betragen.
Zeiten, in denen die Beiträge unter 30 % des Durchschnittslohns des Versicherten liegen, werden nicht berücksichtigt.

Luxemburgische Rente

Die luxemburgische Versicherungskasse führt die gleiche Berechnung durch als die deutsche Rentenkasse.

Die luxemburgische Rente setzt sich aus einem festen Betrag (Pauschale von 1/40 pro Versicherungsjahr, maximal 40 Jahre) und einem proportionalen Betrag (Prozentsatz des gesamten während der Berufslaufbahn erzielten Einkommens) zusammen.

In jedem Fall darf keine Rente unter 90 % des Referenzbetrags liegen, wenn Sie mindestens 40 Jahre Beiträge geleistet haben, also 2.376,62 €/Monat zum 1. Januar 2026.

Wenn Sie nicht 40 Versicherungsjahre erfüllt haben, aber mindestens 20 Jahre nachweisen können, wird Ihre Rente für jedes fehlende Jahr um 1/40 gekürzt.

Ihre Rente wird regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst, das heißt an Preise sowie an den Lebensstandard (in Abhängigkeit von den luxemburgischen Gehältern).

Fortsetzung einer beruflichen Tätigkeit während des Ruhestands

Es ist für den Bezieher einer vorgezogenen Altersrente möglich, weiterhin zu arbeiten (abhängige oder selbständige Tätigkeit). Allerdings kann die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit Auswirkungen auf die Gewährung, den Erhalt und die Berechnung der vorgezogenen Altersrente haben.

Im Falle einer abhängigen Tätigkeit:

  • Wenn das Gehalt, auf ein Kalenderjahr verteilt, monatlich 1/3 des Sozialminimums nicht überschreitet, wird die vorgezogene Altersrente nicht gekürzt.
  • Wenn das Gehalt, auf ein Kalenderjahr verteilt, monatlich 1/3 des Sozialminimums überschreitet, wird die vorgezogene Altersrente gekürzt, sobald sie zusammen mit dem Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahresgehälter oder Einkommen der Versicherungslaufbahn den Höchstbetrag übersteigt.
  • Wenn das Gehalt, auf ein Kalenderjahr verteilt, monatlich den Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahresgehälter oder Einkommen der Versicherungslaufbahn übersteigt, wird die vorgezogene Altersrente gänzlich entzogen oder abgelehnt.

Im Falle einer selbständigen Tätigkeit:

  • Wenn das Einkommen, auf ein Jahr verteilt, monatlich 1/3 des Sozialminimums nicht überschreitet, wird die vorgezogene Altersrente nicht gekürzt.
  • Wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit, auf ein Jahr verteilt, monatlich 1/3 des Sozialminimums übersteigt, wird die vorgezogene Altersrente entzogen oder abgelehnt.

Sie haben in Luxemburg weniger als 12 Monate Ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlt 

In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf eine luxemburgische Altersrente, aber diese Sozialversicherungsdauer wird für die Berechnung Ihrer deutschen Rente berücksichtigt.

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