Wenn der Arbeitnehmer sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg gearbeitet hat und in Deutschland eine Rente bezieht, gehen die Krankenleistungen zu Lasten des Wohnsitzlandes.
Wenn der Arbeitnehmer ausschließlich in Luxemburg gearbeitet hat, gehen die Leistungen zu Lasten von Luxemburg und die luxemburgische Kasse erstattet der deutschen Kasse die dem Rentner gezahlten Leistungen.