Es gibt unterschiedliche Arten der beruflichen Anerkennung in Europa:
- Ein System der automatischen (oder sektorenabhängigen) Anerkennung für eine beschränkte Anzahl reglementierter Berufe, die den medizinischen und paramedizinischen Bereich betreffen. Es stützt sich auf die Harmonisierung der Mindestanforderungen für die Ausbildung. 7 Berufe sind betroffen: Krankenschwestern, Hebammen, Ärzte (Allgemeinmediziner und Fachärzte), Zahlärzte, Apotheker, Architekten und Tierärzte.
- Ein System der sogenannten allgemeinen Anerkennung: In diesem Fall wird ein Vergleich Ihrer Ausbildung mit der im Gastland geforderten Ausbildung vorgenommen. Ferner wird die Berufserfahrung berücksichtigt.
Ist Ihr Beruf in Ihrem Land nicht reglementiert, sind Sie ggf. nicht im Besitz eines Abschlusses, von Ausbildungsnachweisen oder eines Nachweis über Ihren Beitritt zu einem Berufsverband. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, anhand anderer Mittel zu belegen, dass Sie diesen Beruf in den vergangenen zehn Jahren zumindest zwei Jahre ausgeübt haben.