Im Rahmen der europaïschen Beschäftigungsstrategie hat der Europaïsche Rat die europaïschen Sozialpartner eingeladen, um über Vereinbarungen “hinsichtlich der Modernisierung der Abeitsorganisation” zu verhandeln. Aus diesen Verhandlungen ist eine Rahmenvereinbarung der Telearbeit entstanden, die von allen europaïschen Sozialpartner am 16.Juli 2002 unterzeichnet worden ist.
Gemäß dieser Rahmenvereinbahrung ist “die Telearbeit eine Organisations- und/oder Realisierungsform der Arbeit, bei welcher Informationstechnologien im Rahmen eines Vetrages oder eines Beschäftigungsverhältnisses verwendet werden und eine Tätigkeit, die ebenfalls in den Räumen des Arbeitgerbers hätte ausgeführt werden können, regelmäßig außerhalb dieser Räumlichkeiten ausgeübt wird”.