Ein außerhalb Frankreichs niedergelassener Arbeitgeber, der Arbeitnehmer zeitweilig auf das französische Hoheitsgebiet entsendet, ist vor der Aufnahme der Tätigkeit in Frankreich verpflichtet, eine Entsendeerklärung bei der Gewerbeaufsicht am Ausführungsort der Leistung einzureichen.
Das Portal SIPSI
Das Portal SIPSI – www.sipsi.travail.gouv.fr – steht zur Verfügung, um der Gewerbeaufsicht die Entsendeerklärungen zuzusenden.
Das entsendende Unternehmen ist verpflichtet, die nachstehenden Informationen zu übermitteln:
- Daten des entsendenden Arbeitgebers (Kontaktdaten, Eintragungsnummer, Name der Geschäftsführer usw.),
- Vertreter in Frankreich, der mit der Verbindung zu den Kontrollbeauftragten beauftragt ist,
- Auftraggeber oder Kunde (Name, Anschrift, SIRET-Nummer, sofern es sich um ein französisches Unternehmen handelt),
- Beschreibung des Auftrags oder der Leistung, für die die Arbeitnehmer entsendet werden (Ort, Daten, Unterbringungsorte),
- Daten über die entsendeten Arbeitnehmer (Name, Anschrift, Gehalt, Arbeitszeiten usw.).
Der im Ausland niedergelassene Arbeitgeber ist verpflichtet, in Schriftform in der französischen Sprache einen Vertreter in Frankreich zu benennen, über den die nachstehenden Informationen zu übermitteln sind:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort;
- E-Mail-Adresse und Postanschrift in Frankreich;
- Bestätigung seiner Ernennung durch den Beteiligten;
- Dauer der Ernennung, die nicht über den Entsendezeitraum hinausgehen darf;
- Aufbewahrungsort der Unterlagen.
Dieser Vertreter gewährleistet:
- die Verbindung zur Gewerbeaufsicht, zur Polizei und Gendarmerie, zum Finanzamt und zum Zoll;
- die Aufbewahrung der Unterlagen, die der Gewerbeaufsicht zur Verfügung zu stellen sind.