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Die vorausgehenden behördlichen Formalitäten

Mise à jour le 13/03/2024

Die vorschriftsmäßigen Aspekte in Belgien beziehen sich hauptsächlich auf eine Verpflichtung für die Unternehmen, die vorübergehende Leistungen in diesem Land erbringen.

Bescheinigung der „Capacités Entrepreneuriales“ (Unternehmerischen Fähigkeiten)

In Belgien werden die Tätigkeiten zwei Kategorien zugewiesen: reglementierte und nicht reglementierte Tätigkeiten. Der nachstehende Link gibt Auskunft über die Gesamtheit der reglementierten Tätigkeiten :

https://business.belgium.be/fr/gerer_votre_entreprise/qualifications_professionnelles/folder_2

Für die reglementierten Berufe wird eine Bescheinigung „Capacités Entrepreneuriales“ gefordert.

Diese Bescheinigung wird ausgestellt, nachdem die beruflichen und Verwaltungskompetenzen aufgrund eines Berufszeugnisses oder einer ausreichenden Berufserfahrung nachgewiesen wurden.

Weitere Informationen können beim Centre d’Assistance (Auskunftsstelle) erfragt werden, das vom Wirtschaftsministerium eingerichtet wurde :

Centre d’assistance

SPF Economie, PME, Classes moyennes et Energie
Direction générale Politique des P.M.E. – Service Professions intellectuelles et Législation
North Gate- 4e étage
Bd du Roi Albert II, 16
1000 Bruxelles
Tél.: +32 (0)2 277 93 91
Email: BE_ASSIST@economie.fgov.be

Für die nicht reglementierten Aktivitäten sind grundsätzlich keine Formalitäten erforderlich; jede im belgischen Handelsgesetzbuch erwähnte Aktivität erfordert jedoch zumindest Kenntnisse im Verwaltungsbereich.
Bestimmte Tätigkeiten machen im Übrigen Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich (Bsp. Transportlizenz).

Die Bürger eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (Europäische Union + Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz sind verpflichtet, die unternehmerischen Fähigkeiten aufgrund einer EG-Bescheinigung nachzuweisen. Es handelt sich um eine Bescheinigung des Herkunftslandes über die Berufspraxis und ggf. die schulische Ausbildung des Antragstellers.

Einholung einer Umsatzsteuernummer

Üben Sie eine Tätigkeit auf dem belgischen Hoheitsgebiet aus, werden Sie ggf. der in Belgien anzuwendenden Umsatzsteuer untergeordnet – die in ihre Rechnungen zu übernehmen ist, die Sie an Ihre Kundschaft senden.

Bitte wenden Sie sich in Bezug auf die Umsatzsteuer an die zuständige Behörde

Bureau Central de la TVA pour assujettis étrangers
Tour des Finances
Boulevard du Jardin Botanique, 50
1000 Bruxelles
Internet : https://eservices.minfin.fgov.be/myminfin-web/
Tél. : +32 / 0257 257 57

In Belgien beträgt der normale Umsatzsteuersatz 21 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen werden jedoch günstigere Umsatzsteuersätze von 6 % und 12 % angewandt.

Informationen über die Umsatzsteuer finden Sie unter den nachstehenden Adressen des Service Public Fédéral des Finances (Föderativer Öffentlicher Dienst für Finanzen) :

Démission pour reconversion professionnelle

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