Vier Adressen genügen, um alles Verbindliche über ein Studium in Luxemburg zu finden. Der Rest — Foren, Blogs, Ranglisten — ist Meinung. Hier steht, welches Portal wofür zuständig ist und was Sie dort tatsächlich erledigen können.
Welches Portal wofür
- Hochschulministerium (MESR) — die verbindliche Instanz für die Eintragung ausländischer Titel ins Register und für die Anerkennung. Wenn eine Auskunft rechtliche Folgen hat, kommt sie von hier.
- CEDIES / mengstudien.public.lu — das Informationszentrum für das Hochschulstudium: Studienangebote, Studienbeihilfe AideFi, FAQ. Der beste Einstieg, wenn Sie noch nichts wissen.
- guichet.public.lu — das Verwaltungsportal: hier stellen Sie Anträge, insbesondere den AideFi-Antrag über MyGuichet. Lesen ist auf den anderen Seiten, handeln ist hier.
- Universität Luxemburg — die einzige öffentliche Universität des Landes: Studiengänge, Zulassungsbedingungen und Fristen je Programm, denn ein zentrales nationales Verfahren gibt es nicht.
Die vier Quellen
- Hochschulministerium (MESR)Titelregister, Anerkennung, Rechtsgrundlagen
- mengstudien.public.lu (CEDIES)Studienangebote, AideFi, Beratung
- guichet.public.luAnträge stellen, MyGuichet, Fristen
- Universität LuxemburgStudiengänge, Zulassung, Mobilitätssemester
Was Sie auf diesen Portalen nicht finden
Die Portale sagen Ihnen, was das luxemburgische Recht vorsieht. Sie sagen Ihnen nicht, was das für einen Grenzgänger bedeutet: ob Ihre Familienleistungen weiterlaufen, wo Sie krankenversichert sind, wenn Sie nebenher arbeiten, oder ob Ihr Abschluss anschließend in Ihrem Wohnsitzland zählt. Genau diese Fragen beantworten wir.
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