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Einrichtung einer Praxis als Selbstständiger im Gesundheitswesen in Luxemburg

Mise à jour le 07/05/2021

Sie haben den Wunsch, sich als selbstständiger Krankenpfleger in Luxemburg niederzulassen sich einer Praxis als Partner anzuschließen.

Nach der Anerkennung Ihrer Abschlüsse und der Erlangung einer Genehmigung zur Ausübung des Berufs sind die nachstehenden Etappen erforderlich :
  • Ihre Eintragung in das Berufsregister,
  • Ihr Beitritt zum Centre Commun de la Sécurité Sociale (Allgemeine Sozialversicherung CCSS) als Selbstständiger. Dies ermöglicht es Ihnen, sich im Rahmen der Ausübung ihres Berufs vor den Risiken von Krankheit – Mutterschaft, Berufsunfall, Pension und Pflegeversicherung zu schützen.
  • Ihre Anmeldung beim Finanzamt (Administration des Contributions directes).
  • Ihre Anmeldung beim Verein der luxemburgischen Krankenschwestern und Krankenpfleger.

Das ärtzliche Personal muss die Berufsethik der Gesundheitsfachkräfte in Luxemburg beachten.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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