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Die arbeitsbedingungen in Luxemburg

Mise à jour le 07/05/2021

Luxemburg ist unverändert attraktiv in Bezug auf Erwerbstätigkeit und Gehälter, dennoch muss auf bestimmte berufliche Rahmenbedingungen im Großherzogtum hingewiesen werden:

  • Der Arbeitsweg ist ein nicht unerheblicher Faktor: die Fahrzeiten vom Wohnort zum Arbeitsplatz können sehr lang sein. Die durchschnittliche Fahrzeit beträgt 53 Minuten für eine einfache Hinfahrt von 44 km (das grenzüberschreitende Verkehrsaufkommen ist zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr morgens am höchsten, 8 von 10 Grenzgängern fahren mit dem Auto zur Arbeit). Die Fahrt mit dem Zug Metz/Luxemburg-Stadt variiert zwischen 47 und 58 Minuten auf einer Strecke von 68 Km.
  • Es gilt eine längere Arbeitszeit als in Frankreich: die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, aber in der Praxis liegt die Arbeitszeit oft außerhalb dieses Rahmens.
  • Grenzgänger können es manchmal schwer haben, wenn sie ihre Rechte nicht gut kennen. Die Berater des EURES-Netzwerkes sind da, um Ihnen zu helfen und Sie persönlich in Bezug auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Luxemburg (Arbeitsrecht / Sozialversicherung / Besteuerung) zu beraten.

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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