Das Wichtigste
- Das Formular U1 bescheinigt Ihre Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz.
- Es dient dazu, diese Zeiten beim Arbeitslosengeld in einem anderen Staat anrechnen zu lassen. Es ersetzt das E301.
- Ausgestellt wird es von der Arbeitsverwaltung des früheren Beschäftigungslandes.
Wer stellt das U1 aus?
| Sie haben gearbeitet… | Zuständige Stelle | Wie |
|---|---|---|
| in Luxemburg | ADEM | Arbeitsbescheinigung U1 vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und bei der ADEM einreichen. |
| in Frankreich | France Travail | Online-Antrag über demarches-simplifiees.fr. |
| in Deutschland | Agentur für Arbeit | „Antrag auf Ausstellung eines PD U1“ – auch schon vor der Abreise möglich. |
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Häufige Fragen
Sind U1 und PD U1 dasselbe?
Ja – „PD U1“ steht für „portable document U1“, die offizielle Bezeichnung desselben Formulars.
Brauche ich das U1 zwingend?
Es beschleunigt die Prüfung Ihrer Ansprüche erheblich; ohne U1 müssen die Behörden die Daten untereinander anfordern.
Wann sollte ich das U1 beantragen?
Am besten direkt zum Vertragsende – in Deutschland ist der Antrag sogar vor der Abreise möglich.
Aktualisiert am 10. Juli 2026
Quellen: CLEISS, ADEM, Bundesagentur für Arbeit.