Wie jedes Jahr im April beginnt in Frankreich die Einkommensteuererklärungskampagne. Löhne, anzugebende Beträge, auszufüllende Formulare: Die für Schweizer Einkünfte geltenden Vorschriften beruhen auf einem präzisen Deklarationsverfahren, das sich je nachdem unterscheidet, ob Sie den steuerlichen Grenzgängerstatus besitzen oder nicht. Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Frankreich, die Einkünfte in der Schweiz erzielt haben, müssen diese über das Formular 2047-Suisse deklarieren und anschließend in das Formular 2042 übertragen.
Fall Nr. 1 — Sie besitzen den steuerlichen Grenzgängerstatus
Welcher Betrag ist anzugeben?
Nehmen Sie Ihren Schweizer Lohnausweis zur Hand. Der anzugebende Nettobetrag entspricht dem Bruttolohn (Zeile 1 des Lohnausweises) abzüglich der obligatorischen Sozialabgaben (entsprechende Zeilen), umgerechnet in Euro.
| Element | Behandlung |
|---|---|
| Bruttolohn (Zeile 1 des Lohnausweises) | Als Grundlage zu berücksichtigen |
| Obligatorische Sozialabgaben (AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG usw.) | Abzuziehen |
| Gegebenenfalls irrtümlich einbehaltene Schweizer Quellensteuer | Nicht abziehen — über die Schweizer Steuererklärung zurückfordern |
| Naturalleistungen / geldwerte Vorteile | In die Bemessungsgrundlage einzubeziehen |
Hinweis zu den Familienzulagen
Familienzulagen, die Sie in der Schweiz beziehen und die direkt auf Ihrem Lohnausweis aufgeführt sind, sind nicht steuerpflichtig. Sie müssen daher den Betrag dieser Zulagen von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
Hier finden Sie ein Merkblatt der Steuerbehörden der Haute-Savoie, das genau erklärt, wie Schweizer Einkünfte korrekt deklariert werden und wo Familienzulagen abzuziehen sind :
Merkblatt Haute-Savoie
Wichtig: Falls Ihr Arbeitgeber vorübergehend eine Schweizer Quellensteuer einbehalten hat, während Ihr Grenzgängerstatus geregelt wurde, darf diese Steuer nicht vom in Frankreich erklärten Einkommen abgezogen werden. Sie müssen die Rückerstattung direkt bei der zuständigen Schweizer Steuerbehörde beantragen.
Wie erfolgt die Deklaration? — Die Formulare
Formular 2047-Suisse
Verwenden Sie das Formular 2047-Suisse (verfügbar auf impots.gouv.fr). Es dient zur Berechnung des um Sozialabgaben bereinigten und in Euro umgerechneten Nettolohns. Kreuzen Sie am Ende des Formulars unbedingt „Fall 1“ an. Bei der Online-Deklaration erfolgen die Übertragungen seit 2020 automatisch.
Formular 2042 — Auszufüllende Felder
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| 1AG oder 1BG | Schweizer Nettolöhne nach Abzug der Sozialabgaben, umgerechnet in Euro (1AG für Steuerpflichtigen 1, 1BG für Steuerpflichtigen 2) — Rubrik „sonstige steuerpflichtige ausländische Einkünfte“ |
Quellensteuer: Schweizer Arbeitgeber ziehen keine Steuer für Frankreich ein. Sie müssen daher eine monatliche Vorauszahlung leisten, die auf Grundlage Ihrer Steuererklärung des Vorjahres berechnet wird. Änderungen Ihrer Situation können Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf impots.gouv.fr melden.
Fall Nr. 2 — Sie arbeiten in der Schweiz ohne steuerlichen Grenzgängerstatus
Welcher Betrag ist anzugeben?
Der anzugebende Betrag entspricht den in der Schweiz erzielten Vergütungen (einschließlich geldwerter Vorteile), abzüglich der obligatorischen Sozialabgaben, jedoch ohne Abzug der in der Schweiz einbehaltenen Quellensteuer.
Wie erfolgt die Deklaration? — Die Formulare
Formular 2047-Suisse
Verwenden Sie das Formular 2047-Suisse (verfügbar auf impots.gouv.fr). Kreuzen Sie je nach Ihrer Situation Fall 2A (allgemeiner Fall, einschließlich Genf) oder Fall 2B (fliegendes Personal, Künstler oder Sportler) an. Bei der Online-Deklaration erfolgen die Übertragungen seit 2020 automatisch.
Das Formular 2047-Suisse wird in zwei getrennten Abschnitten ausgefüllt:
- Abschnitt 1 (Einkünfte aus ausländischer Quelle): Geben Sie den Nettobetrag nach Sozialabgaben, jedoch vor Abzug der Schweizer Steuer, an.
- Abschnitt 6 (Einkünfte mit Anspruch auf Steueranrechnung): Tragen Sie denselben Betrag erneut ein; dadurch wird die Steueranrechnung in Höhe der entsprechenden französischen Steuer berechnet.
Formular 2042 — Auszufüllende Felder
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| 1AF oder 1BF | Schweizer Nettolöhne nach Abzug der Sozialabgaben, umgerechnet in Euro (1AF für Steuerpflichtigen 1, 1BF für Steuerpflichtigen 2) |
| 8TK | Gesamtbetrag der betreffenden Einkünfte — löst die Anwendung der entsprechenden Steueranrechnung aus |
| 8SH / 8SI | Anzukreuzen (Erklärung 2042 C, Rubrik 8 – Sonstiges), wenn Sie dem Schweizer Krankenversicherungssystem unterliegen und nicht bei einer verpflichtenden französischen Krankenversicherung angeschlossen sind (8SH für Steuerpflichtigen 1, 8SI für Steuerpflichtigen 2) |
Nützliche Ressourcen
Zur Unterstützung der Steuerpflichtigen bei ihren Formalitäten stehen mehrere Informationsquellen zur Verfügung:
- Französische Steuerverwaltung — impots.gouv.fr : Online-Steuererklärung, Formulare 2047-Suisse, 2042 und 2041-AS sowie Schritt-für-Schritt-Hilfen für die Online-Deklaration.
- Website der Steuerbehörden der Haute-Savoie — haute-savoie.gouv.fr : aktualisierte Merkblätter und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für französisch-schweizerische Grenzgänger.
- Formular 2041-AS — Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz für französisch-schweizerische Grenzgänger.