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Besteuerung der Renten des öffentlichen Sektors

Mise à jour le 11/03/2026

Gemäß Artikel 14 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens sind Ruhegehälter, die aufgrund einer früheren Beschäftigung bei einem öffentlichen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland gezahlt werden, steuerpflichtig:

  • in Frankreich: für Personen mit ausschließlich französischer Staatsangehörigkeit
  • in Deutschland: für Personen mit deutscher oder deutsch-französischer Staatsangehörigkeit

Démission pour reconversion professionnelle

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