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Rahmenvereinbarungen zum grenzüberschreitenden Telearbeit

21/06/2024
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Ines Abdou

Das grenzüberschreitende Telearbeit ist eines der wesentlichen Elemente in der europäischen Berufswelt. Seit Ende Juni 2023 wurde eine europäische Lösung zum Telearbeiten eingeführt, die eine bedeutende Weiterentwicklung darstellt.

Diese Rahmenvereinbarung gilt nur, wenn sowohl das Wohnsitzland als auch das Arbeitsland Unterzeichner sind. In der Großregion haben Deutschland, Belgien, Frankreich und Luxemburg diese Vereinbarung unterzeichnet. Auch die Schweiz hat sie unterzeichnet. Sie bietet die Möglichkeit, bis zu fast der Hälfte der gesamten Arbeitszeit, also 49,9 %, aus dem Wohnsitzland heraus zu arbeiten. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Sozialversicherung des Landes, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, Anwendung findet, und vereinfacht somit die Verfahren für die betroffenen Arbeitnehmer.

Erfüllen Sie als Grenzgänger die Bedingungen?

Sie müssen:

Nur in dem Land arbeiten, in dem sich der Sitz des Arbeitgebers befindet, und nur im Wohnsitzland telearbeiten, und zwar weniger als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit;

→ Bei einem einzigen Arbeitgeber (oder mehreren im selben Land) angestellt sein, ohne andere Tätigkeiten im Wohnsitzland auszuüben (als Angestellter, Selbständiger oder Beamter);

Der Countdown läuft, verlieren Sie keine Zeit:

  • Rückwirkende Antragsstellung für die Rahmenvereinbarung

Arbeitgeber können bis zum 30. Juni 2024 einen Antrag stellen, mit einem Beginn ab dem 1. Juli 2023.

  • Ab dem 1. Juli 2024

Es wird möglich sein, einen rückwirkenden Antrag zu stellen, wenn das Startdatum nicht mehr als 3 Monate vor dem Antragsdatum liegt. Anträge, die einen längeren vorhergehenden Zeitraum umfassen, werden nicht durch diese Vereinbarung abgedeckt und unterliegen den normalen Zuweisungsregeln.

Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag rechtzeitig einzureichen, um von dieser Vereinbarung für den längeren rückwirkenden Zeitraum zu profitieren.

Nachfolgend finden Sie die erforderlichen Informationen nach Ländern:

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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