In der EU ist eine einfache Regel gesetzlich verankert: Eine Person, die mehrere Einkommen in verschiedenen Ländern bezieht, kann nur in einem Sozialversicherungssystem Mitglied sein.
Damit sind mehrere Szenarien vorstellbar.
SIE BEZIEHEN EINE RENTE NUR AUS EINEM NACHBARLAND
Ihr Wohnsitz befindet sich in Frankreich, Sie beziehen aber nur eine Grenzgängerrente. In diesem Fall sind Sie Mitglied im Sozialversicherungssystem des Landes, das Ihnen Ihre Rente zahlt.
SIE BEZIEHEN MEHRERE RENTEN, U. A. EINE RENTE AUS IHREM WOHNSITZLAND
In diesem Fall sieht die EU-Gesetzgebung Folgendes vor: Sobald Sie eine Rente von Ihrem Wohnsitzland beziehen, sind Sie unabhängig von der Rentenhöhe Mitglied im Sozialversicherungssystem dieses Landes.
SIE BEZIEHEN MEHRERE RENTEN, ABER KEINE AUS IHREM WOHNSITZLAND
Sie wohnen in Frankreich, haben aber keine französische Rente.
In diesem Fall sind Sie Mitglied im Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie am längsten gearbeitet haben.
SIE BEZIEHEN MEHRERE RENTEN, ARBEITEN ABER WEITER
In diesem Fall sind Sie für die Dauer Ihres Vertrags und/oder Ihres Auftrags Mitglied im Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie arbeiten
Diese Regel gilt sowohl für abhängig Beschäftigte als auch für Selbständige.