Die europäische Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verfolgt das Ziel, das gegenseitige Anerkennungssystem der Berufsqualifikationen zu koordinieren. Diese Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Schweiz. Um den beeindruckenden Änderungen der Erziehungs- und Bildungssysteme der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie 2005/36/EG mit der Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 umfassend geändert.
Die reglementierten Berufe
Die Europäischen grundsätze auf dem gebiet der anerkennung der qualifikationen
Die zentrale kontaktstelle in jedem land
Die unterschiedlichen arten der beruflichen anerkennung
Die ausgleichmassnahmen : eignungsprüfung oder anpassungslehrgang
Der Europäische berufsausweis
Die nicht reglementierten berufe