Um in Deutschland behandelt werden zu können
Bevor Sie Ihre bezahlte Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, bei der Sie in die Krankenversicherung einzahlen. Anschließend müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die gewählte Krankenkasse nennen, er wird Sie dann dort anmelden. Anschließend erhalten Sie von der Krankenversicherung Ihre Versicherungskarte.
Damie Sie und Ihre Familie in Ihrem Wohnland behandelt werden können
Zusammen mit Ihrer Versicherungskarte erhalten Sie von der deutschen Krankenkasse auch das Formular S1 (seit dem Inkrafttreten der Verordnung 883/2004).
Damit Ihnen und Ihrer Familie Sachleistungen in Ihrem Wohnland gewährt werden können, müssen Sie sich bei der Kranken- und Mutterschaftskasse (Caisse d’Assurance Maladie-Maternité) Ihres Wohnortes einschreiben.
Hierzu benötigen Sie das Formular S1
- für Sie und für Ihre Familienmitglieder, wenn diese in Frankreich wohnen
- für Ihre Familienmitglieder, wenn diese nicht in Frankreich wohnen
Durch diese Einschreibung wird Ihr Versicherungsschutz auf alle Familienmitglieder ausgeweitet – VORAUSGESETZT, Ihr Ehepartner arbeitet nicht in Frankreich, da er in diesem Fall selbst durch das französische Krankenversicherungssystem versichert ist.
In diesem Fall sind auch Ihre Kinder durch das französische Krankenversicherungssystem abgesichert.
Seit dem 1. Juli 2005 müssen Sie einen behandelnden Hausarzt (médecin traitant)haben, der Sie in Gesundheitsfragen betreut und Sie gegebenenfalls an andere Ärzte überweist. Halten Sie diesen sogenannten Versorgungsablauf (parcours de soins) nicht ein und wenden sich also nicht zunächst an Ihren Hausarzt, werden Ihnen die Arztkosten nur in geringerem Umfang erstattet.
Die vorgeschriebene Konsultation Ihres behandelnden Arztes gilt nur, wenn Sie sich in Frankreich behandeln lassen.
Bei Behandlungen in Deutschland ist es nicht mehr notwendig, zunächst den Hausarzt aufzusuchen, da Sie dann dem deutschen Versicherungssystem unterliegen. Es ist für Sie möglich, Ihren behandelnden Arzt in Deutschland zu haben, insofern er bestimmten Kriterien entspricht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre CPAM .
Es ist wichtig, die zuständige deutsche Struktur sowie die CPAM Ihres Wohnortes oder des Wohnortes Ihrer Familie zu benachrichtigen, falls Sie umziehen oder Ihre Aktivität in Deutschland beenden.