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Was tun bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ?

Mise à jour le 07/06/2021

Seit 1994 ist die Situation der krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit  durch das “Entgeltfort-zahlungsgesetz” geregelt.

Wenn soll ich meinen Arbeitgeber informieren ?

Sie müssen schnellmöglichst Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit und über die voraussichtliche Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit informieren.

Wenn soll ich meine ärtzliche Bescheinigung vorlegen ?

Wenden Sie sich an Ihren Arbeitsvertrag. Wenn eine bestimmte Regel darin festgelegt wird, müssen Sie sie respektieren. Es kann zum Beispiel, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung ab dem 1. Tag der Krankheit verlangt.

In allen anderen Fällen sind Sie verpflichtet, ihm eine ärztliche Bescheinigung innerhalb von drei Tagen vorzulegen, jedoch kann er diese früher verlangen.

Ihr Arzt stellt Ihnen eine solche Bescheinigung in doppelter Ausführung aus. 

Normalerweise muss er eines der beiden Exemplare Ihrer Krankenkasse übermitteln. Tut er dies nicht, so sind Sie gehalten, dies innerhalb von einer Woche zu tun.

Das andere Exemplar muss in den ersten drei Tagen Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihrem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit zugehen.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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