Die Unfallversicherung gilt für alle in Deutschland beschäftigten und auszubildenden Personen.
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall besteht und auch der eintretende Schaden auf den Unfall zurückzuführen ist.
Ziel der Unfallversicherung ist es, Versicherte gegen folgende Risiken abzusichern :
- Wegeunfälle von und zur Arbeit,
- Arbeitsunfälle,
- und Berufskrankheiten.
Der Arbeitsunfallsversicherungsschutz gilt nicht :
- wenn der Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht wurde,
- wenn der Arbeitsunfall auf Alkohol- oder Drogeneinfluss zurückzuführen ist,
- wenn der Wegeunfall sich auf einem erheblichen Umweg ereignet, wenn der Weg räumlich unterbrochen wird oder wenn ein schwerwiegender Fehler Ihrerseits vorliegt.