Dauer des Mutterschaftsurlaubes und des Leistungsbezuges
Die Geldleistung wird während 16 Wochen, maximal sogar 20 Wochen lang gewährt
Leistungszeitraum vor der Geburt
Es handelt sich um einen Zeitraum von 8 Wochen vor der Entbindung. Der Zeitraum wird durch ärztliches Attest unter Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins nachgewiesen. Das Attest darf nicht älter als 10 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sein. Es handelt sich hier um einen vorgeschriebenen Urlaub.
Leistungszeitraum nach der Geburt
Urlaubsanspruch besteht für die Dauer von 8 Wochen nach der Geburt. Er kann in folgenden Fällen auf 12 Wochen ausgedehnt werden:
– Frühgeburt (ein ärztliches Attest muss bescheinigen, dass die Entbindung vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche stattgefunden hat.)
– Mehrlingsgeburt
– Stillen des Kindes durch die Mutter (durch eine frühestmögliche Bescheinigung, in der 8 Woche nach der Entbindung zu belegen).