Sie möchten sich als selbstständiger Buchhalter in Luxemburg niederlassen. Die Ausübung dieses Berufs wird der Niederlassungsgenehmigung untergeordnet, die auf dem Besitz bestimmter Qualifikationen basiert.
Geforderte Qualifikationen und Anerkennung der Berufszeugnisse
Um die in Luxemburg erforderlichen Qualifikationen nachzuweisen und den Beruf des selbstständigen Buchhalters auszuüben, müssen die Leiter Folgendes belegen::
- Den Abschluss einer Fachhochschule oder Fachschule, Verwaltungs- oder Handelsfachbereich oder gleichwertig
- Oder eine 3-jährige Berufspraxis in der Sparte nach der Erlangung des Berufszeugnisses, davon zumindest 1 Jahr bei einem Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Revisor, das ordnungsgemäß nachgewiesen wird.
Der Bewerber aus der EU, der den Wunsch hat, sich lm Rahmen seines Antrags auf Niederlassungsgenehmigung als Buchhalter niederzulassen:
- Eine Kopie seines Berufsabschlusses,
- Im Fall der Berufspraxis in einem anderen EU-Land eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung des Herkunftslandes (im Allgemeinen eine Berufskammer).