Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs hängt von zwei Kriterien ab:
- die Anzahl bereits unterhaltspflichtiger Kindere oder Kinder, die bei ihrer Geburt als lebensfähig erklärt worden sind und
- die Anzahl der erwarteten Kinder.
Familiäre Situation | Schwangerschaftsurlaub | Urlaub nach der Entbindung | Gesamtdauer des Mutterschaftsurlaubs | |
Im Falle der Geburt eines Kindes, welches die Anzahl der Kinder der Mutter oder des Haushalts auf | 1 oder 2 | 6 Wochen | 10 Wochen | 16 Wochen |
3 oder mehr Kinder erhöht | 8 Wochen | 18 Wochen | 26 Wochen | |
Geburt von | Zwillingen | 12 Wochen | 22 Wochen | 34 Wochen |
Drillingen oder mehr | 24 Wochen | 46 Wochen | ||
Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs aufgrund des krankhaften Zustands der Mutter bedingt durch die Schwangerschaft und bestätigt durch ein Attest | +2 Wochen | +4 Wochen |
Im Falle einer vorzeitigen Geburt wird der Urlaub nach der Entbindung verlängert ohne jedoch die Gesamtdauer des Mutterschaftsurlaubs zu überschreiten (16, 26, 34 oder 46 Wochen).
Im Falle einer Entbindung nach dem im Attest vorgesehenen Datum wird der Urlaub nach der Entbindung bis zur Geburt verlängert. Danach wird er nicht verkürzt.