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Allocations Familiales

Die Familienbeihilfen

Mise à jour le 20/07/2021

Als Grenzarbeitnehmer/-in, haben Sie unter gewissen Umständen Anspruch auf französische und/oder deutsche Familienbeihilfen. Jedoch können Sie nicht die Gesamtheit der Leistungen beider Länder beanspruchen. 

Merke: Sie müssen der Familienkasse (Caisse d’Allocations Familiales) Ihres Arbeitsortes innerhalb kürzester Zeit die Aufgabe Ihrer Aktivität in Frankreich

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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