Wenn Sie als Grenzgänger in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten, haben Sie Anspruch auf französische Familienzulagen (unter bestimmten Voraussetzungen). In grenzüberschreitenden Situationen muss jedoch das vorrangige Land für die Auszahlung der Familienzulagen bestimmt werden.
Was bedeutet das?
- Sie können nicht 100 % der französischen und 100 % der deutschen Familienleistungen beziehen.
- Eines der Länder hat Vorrang, und das andere Land kann Ihnen einen Differenzzuschlag zahlen: es handelt sich um den eventuellen Zulagenüberschuss, den Ihnen das zweite Land zu zahlen hat. Wird auf der Grundlage des von dem vorrangigen Land gezahlten Betrags berechnet.