Sie sind Arbeitnehmer in Belgien und möchten einem Familienmitglied oder einer nahestehenden Person in Abhängigkeit helfen?
Entdecken Sie in diesem Artikel Ihre Rechte, die notwendigen Schritte und den Schutz, auf den Sie als Grenzgänger Anspruch haben.
Urlaub für Palliativpflege
Der Urlaub für Palliativpflege ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitszeit vorübergehend zu unterbrechen oder zu reduzieren, um einer Person in der Endphase einer unheilbaren Krankheit Pflege zu leisten. Die betreute Person muss kein Familienmitglied sein. Die geleistete Pflege kann medizinische, soziale, administrative oder psychologische Unterstützung umfassen.
Es ist zu beachten, dass für einen Grenzgänger die Reduzierung oder Aussetzung des Arbeitsvertrags Anspruch auf Leistungen über die ONEM eröffnen kann.
- Dauer und Modalitäten
Die Anfangsdauer des Urlaubs beträgt einen Monat pro Patient, mit der Möglichkeit, zweimal um jeweils einen Monat verlängert zu werden.
Für Teilzeitarbeitnehmer kann die Reduzierung der Arbeitszeit je nach Fall bis zu einem Fünftel oder auf halbe Zeit erfolgen.
Der Urlaub beginnt in der Regel am ersten Tag der Woche nach Vorlage der ärztlichen Bescheinigung beim Arbeitgeber, es sei denn, es wird eine günstigere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen.
Jede Verlängerung des Urlaubs erfordert eine neue Bescheinigung, wobei maximal drei Verlängerungen für dieselbe Person möglich sind.
- Vorgehensweise
Um den Urlaub für Palliativpflege in Anspruch zu nehmen, muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber schriftlich informieren und die ärztliche Bescheinigung beifügen, die die Notwendigkeit der Pflege bestätigt. Wenn der Urlaub verlängert wird, muss derselbe Vorgang mit einer neuen Bescheinigung wiederholt werden.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaub zu gewähren; er kann ihn weder ablehnen noch verschieben.
Urlaub zur Unterstützung oder Pflege eines schwer kranken Haushalts- oder Familienmitglieds
Der Urlaub zur medizinischen Unterstützung ermöglicht es einem Arbeitnehmer, seinen Arbeitsvertrag vollständig auszusetzen oder vorübergehend seine Arbeitszeit zu reduzieren, um einem schwer kranken Haushalts- oder Familienmitglied Pflege zu leisten.
Der Arbeitnehmer kann während des Urlaubs Leistungen der ONEM erhalten.
- Bedingungen
Der Empfänger des Urlaubs muss mit der kranken Person zusammenleben oder für deren tägliche Betreuung verantwortlich sein. Die zu betreuende Person kann ein Verwandter bis zum zweiten Grad, ein Verschwägerter bis zum ersten Grad, das Kind des Arbeitnehmers oder ein Kind sein, mit dem der Arbeitnehmer zusammenlebt und das er erzieht, selbst ohne verwandtschaftliche Bindung. Außerdem muss die Krankheit oder medizinische Behandlung von einem Arzt als schwerwiegend anerkannt werden und soziale, familiäre oder psychologische Unterstützung erfordern.
- Dauer und Modalitäten
Vollständige Aussetzung des Arbeitsvertrags: bis zu 12 Monate pro Patient (24 Monate für ein minderjähriges Kind bei Alleinarbeitnehmern), in Zeiträumen von 1 bis 3 Monaten.
Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit): bis zu 24 Monate pro Patient (48 Monate für einen Alleinarbeitnehmer), in Zeiträumen von 1 bis 3 Monaten, mit Möglichkeit der Reduzierung auf 1/5 oder 1/2 der Vollzeit.
Bitte beachten Sie, dass Ausnahmen für unvorhergesehene Krankenhausaufenthalte eines Kindes bestehen, die kürzere Zeiträume (1 bis 2 Wochen) ermöglichen.
- Vorgehensweise
Um den Urlaub zur medizinischen Unterstützung in Anspruch zu nehmen, muss der Arbeitnehmer in der Regel seinen Arbeitgeber schriftlich mindestens sieben Tage vor Beginn des Urlaubs informieren.
Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beigefügt werden, das die Schwere der Krankheit und die Notwendigkeit der Unterstützung bestätigt. Bei Verlängerung des Urlaubs bleibt das Verfahren dasselbe, und die Atteste müssen erneut vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann den Urlaub aus organisatorischen Gründen um einige Tage verschieben, darf dem Urlaub jedoch nicht widersprechen, wenn eine Ausnahme angewendet wird, insbesondere bei der Krankenhausaufnahme eines Kindes.
Urlaub für nahe Angehörige
Der Urlaub für nahe Angehörige ermöglicht es einem Arbeitnehmer im Privatsektor, seinen Arbeitsvertrag vorübergehend auszusetzen oder zu reduzieren, um sich um eine abhängige Person zu kümmern. Diese Person muss kein Familienmitglied sein. Der Status als nahe Angehörige/r muss gemäß den geltenden gesetzlichen und administrativen Bestimmungen anerkannt sein.
Der Arbeitnehmer kann während des Urlaubs Leistungen der ONEM erhalten.
- Dauer und Modalitäten
Für denselben Begünstigten kann der Urlaub bis zu 3 Monate vollständige Arbeitsunterbrechung pro Zeitraum oder bis zu 6 Monate Reduzierung der Vollzeitarbeitszeit (entsprechend 3 Monaten vollständiger Unterbrechung) dauern.
Während der gesamten beruflichen Laufbahn beträgt das Maximum 6 Monate vollständige Arbeitsunterbrechung oder das entsprechende Äquivalent in Arbeitszeitreduzierung.
- Vorgehensweise
Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber schriftlich mindestens 7 Tage vor Beginn des Urlaubs informieren, zusammen mit dem Nachweis der Anerkennung als nahe Angehörige/r. Die Mitteilung gibt den Zeitraum des Urlaubs an und kann nur einen zusammenhängenden Zeitraum betreffen.
Der Arbeitgeber darf den Urlaub nicht ablehnen oder verschieben, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Urlaub aus dringenden Gründen
Sie können einen unbezahlten Urlaub (sofern keine andere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht) von maximal 10 Tagen pro Jahr aus dringenden Gründen nehmen. Dieser Urlaub kann insbesondere im Falle von Krankheit, Unfall oder Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes, eines Elternteils, Ihres Ehepartners, Partners oder mit Ihnen zusammenlebenden Elternteils genommen werden.
Hinweis: Diese Liste dient nur als Orientierung und ist nicht abschließend.
Sie müssen Ihren Arbeitgeber im Voraus informieren oder, falls dies nicht möglich ist, so schnell wie möglich.