Der Arbeitgeber kann in der Regel nur Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen.
Ist ein Vorgespräch obligatorisch für meinen Arbeitgeber ?
Beschäftigt ein Unternehmen mindestens 150 Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den betroffenen Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu einem Vorgespräch vorzuladen.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer per Einschreiben mit Empfangsanzeige oder Zustellung zu eigenen Händen gegen Empfangsbescheinigung zu informieren.
Im Verlauf des Vorgesprächs weist der Arbeitgeber oder dessen Vertreter auf die Gründe der geplanten Entlassung hin und nimmt die Bemerkungen des Arbeitnehmers, seines Vertreters oder desjenigen, der ihn begleitet, entgegen.
Der Arbeitnehmer kann zu seiner Begleitung einen anderen Mitarbeiter des Unternehmens oder einen Gewerkschaftsvertreter mitbringen.
Es kann 2 Gründe für das Nichterscheinen eines Arbeitnehmers zum Vorgespräch, zu dem er vorgeladen wurde, geben:
- entweder er hat beschlossen, dem Vorladungsschreiben keine Folge zu leisten, welche Entscheidung nicht verhindert, dass das Entlassungsverfahren seinen normalen Lauf nimmt;
- oder er ist krankgeschrieben, in welchem Fall der Arbeitgeber 2 mögliche Situationen in Betracht ziehen muss:
- hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt und/oder ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen, bevor Letzterer ihm das Vorladungsschreiben zuschicken konnte, kann er nicht ordnungsgemäß zum Vorgespräch vorgeladen werden;
- setzt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis und/oder lässt er ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen, nachdem er das Vorladungsschreiben erhalten hat, verhindert das nicht, dass das Entlassungsverfahren seinen normalen Lauf nimmt, außer im Falle einer Notaufnahme im Krankenhaus, in welchem Fall der Arbeitnehmer über 8 Tage ab seiner Einlieferung ins Krankenhaus verfügt, um dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest zukommen zu lassen.
Zählt Ihr Unternehmen weniger als 150 Arbeitnehmer, muss der Kündigung kein Vorgespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer vorangehen.
Kündingungsverfahren
Findet ein Vorgespräch statt, muss die Entlassung frühestens am Tag nach dem Gespräch, spätestens binnen 8 Tagen nach dem Gespräch ausgesprochen werden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die ordentliche Auflösung des Arbeitsvertrags schriftlich mitteilen: entweder per Einschreiben, oder durch Aushändigung des Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer, der den Empfang des Duplikats des Schreibens bestätigen muss. Andernfalls kann Ihr Arbeitgeber gebracht werden, Ihnen eine gesetzliche Entschädigung zu zahlen.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben anzugeben. Wenn Sie die Gründe erfahren möchten, können Sie diese per Einschreiben innerhalb eines Monats ab dem Tag erfragen, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten hatten.In diesem Falle muss der Arbeitgeber binnen eines Monats nach Eingang des Briefes Ihnen die genauen tatsächlichen und gewichtigen Gründe mitteilen, ansonsten gilt die Entlassung als unzulässig. Bei einer als unzulässig eingestuften Entlassung haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.
Darüber hinaus sollen die Gründe genau ausgesprochen, wahr und ernsthaft sein. Die Gründe können nur die vor dem Vorgespräch vorhergehenden Tatsachen betreffen.
Dauer der Kündigungsfrist
Die Dauer der Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Zustellung des Kündigungsschreibens ab:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
bis 5 Jahre | 2 Monate |
5 bis 10 Jahre | 4 Monate |
über 10 Jahre | 6 Monate |
Der Beginn der Kündigungsfrist richtet sich in der Regel nach dem Tag des Versands des Einschreibens oder der Aushändigung des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung an den Arbeitnehmer:
Mitteilung der Entlassung | Beginn der Kündigungsfrist |
1. bis 14. eines Monats | am 15. des Monats |
15. bis 31. eines Monats | am 1. des Folgemonats |
Hält der Arbeitgeber sich nicht an die Kündigungsfrist, muss er dem Arbeitnehmer eine Ausgleichsentschädigung für Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zahlen, die der für die Dauer der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist geschuldeten Vergütung entspricht.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht verpflichten, seinen Resturlaub während der Kündigungsfrist zu nehmen.
Urlaub zum Zwecke der Arbeitssuche
Der Arbeitnehmer hat während der Kündigungsfrist Anspruch auf höchstens 6 Arbeitstage Urlaub zwecks Arbeitsplatzsuche.
Der Urlaub wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt, wenn der Arbeitnehmer als Arbeitssuchender bei der ADEM oder der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder wenn er den Nachweis über seine Teilnahme an einem Vorstellungstermin nachweist.
Um diesen Urlaub zu genießen muss der Arbeitnehmer einen Antrag an den Arbeitgeber zu stellen, damit dieser die für die Unternehmensorganisation geeignete Maßnahmen zu ergreifen könnte.
Abfindung
Der Arbeitgeber muss jedem Arbeitnehmer, gegen den eine ordentliche Kündigung ergangen ist und der seit mindestens 5 Jahren in seinem Unternehmenbeschäftigt ist, eine Abfindung zahlen:
Betriebszugehörigkeit | Entschädigung |
Weniger als 5 Jahre | Keine |
5 Jahre und mehr | 1 Monatslohn |
10 Jahre und mehr | 2 Monatslohn |
15 Jahre und mehr | 3 Monatslohn |
20 Jahre und mehr | 6 Monatslohn |
25 Jahre und mehr | 9 Monatslohn |
30 Jahre und mehr | 12 Monatslohn |
Ein Arbeits- oder Tarifvertrag kann sehr wohl eine für den Arbeitnehmer höhere Abfindung vorsehen. Diese ist in Luxemburg bis zur Höhe eines gesetzlich festgelegten
Betrages steuerfrei. Die Abfindung ist am Ende der Kündigungsfrist zu zahlen (unabhängig davon, ob während dieser gearbeitet wurde oder nicht).
Die Abfindung entfällt bei fristloser Entlassung aus schwerwiegendem Grunde.
Beispiel: wenn Sie eine Betriebszugehörigkeit von 6 Jahren haben, haben Sie Anspruch auf 5 Monate der Kündigungsfrist: 4 Monate im Rahmen Ihrer Betriebszugehörigkeit und 1 Monat der Kündigungsfrist statt der Abfindung.